Umzug mit Schulwechsel – was muss man beachten?umzug schulwechsel

Schon der Umzug innerhalb einer Stadt kann einen Schulwechsel aufgrund der Schulbezirke erforderlich machen. Während das und der Wechsel innerhalb desselben Bundeslands noch recht unkompliziert ist, geht's beim Umzug mit Schulwechsel in ein anderes Bundesland oft viel komplexer zu.

Umzug innerhalb der Stadt

Jede Stadt ist in mehrere Schulbezirke aufgeteilt. Für Grundschüler gilt: Sie müssen in eine Schule ihres Schulbezirks gehen. Besucht Ihr Kind eine weiterführende Schule (z.B. Realschule oder Gymnasium), spielen die Schulbezirke keine Rolle. Die Wahl der neuen Schule nach dem Umzug steht den Eltern/den Kindern also frei.

Bei einem Wechsel sollten Sie sich frühzeitig über die Schulen im neuen Schulbezirk informieren. Erster Ansprechpartner ist das Schulamt. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Abläufen, Anträgen und sonstigen Anforderungen. Stellen Sie sich am besten bei mehreren Schulen vor, denn es kommt nicht nur auf den richtigen Bezirk an, sondern auch darauf, ob die Kapazitäten in der jeweiligen Einrichtung vorhanden sind. Melden Sie Ihr Kind auf jeden Fall erst dann bei der alten Schule ab, wenn Sie die Zusage bei der neuen Schule haben.

Es gibt in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, Ihr Kind in der aktuellen Schule zu lassen, auch wenn sich die neue Wohnung in einem anderen Schulbezirk befindet. In diesem Fall müssen Sie jedoch triftige Gründe vorweisen, z.B.

  • es ist nur noch ein halbes Jahr bis zur erweiterten Schule
  • Arbeitsweg liegt auf dem Schulweg
  • neue Schule ist weiter entfernt als die alte Schule
  • neuer Schulweg ist gefährlicher

Schulwechsel bei Umzug in ein anderes Bundesland

Bildung ist Ländersache, also sind auch die Unterrichtsinhalte, Fächer und Schulformen Ländersache. Der Schulwechsel beim Umzug in ein anderes Bundesland muss demnach noch besser vorbereitet werden als innerhalb einer Stadt oder eines Bundeslandes. Informieren Sie sich rechtzeitig über das Schulsystem und treten Sie zwecks Beratung mit den zuständigen Behörden in Kontakt. Je weniger sich die Strukturen und Unterrichtsinhalte vom alten System unterscheiden, desto einfacher ist es natürlich für Ihr Kind. Unter Umständen muss eine Zurückstufung stattfinden oder der Unterrichtsstoff durch Nachhilfe ergänzt werden.

Genauere Infos zu den Regelungen der jeweiligen Bundesländer finden Sie auf den Seiten der Kultusminister-Konferenz: Schulwechsel über Landesgrenzen.

Am unkompliziertesten ist der Wechsel übrigens von der Grundschule zu einer weiterführenden Schulform. Das neue Bundesland erkennt die Schulform-Empfehlung des anderen Bundeslands an.

Tipps zum Umzugstermin

Können Sie den Schulwechsel auf das Halbjahres- oder Schuljahresende legen, wäre das natürlich optimal. Leider klappt das nur in den seltensten Fällen, z.B. weil der Umzug aufgrund eines Arbeitswechsels stattfindet oder einfach, weil in der aktuell schwierigen Wohnungssituation ein kostengünstiges Angebot schnell angenommen werden muss.

Sind Sie beim Umzug eher flexibel, sollten Sie auf jeden Fall versuchen, den Jahrgangsstufenwechsel zu wählen. Aber Vorsicht beim Umzug in ein neues Bundesland: Die Sommerferien liegen meist sehr unterschiedlich.

Offene Kommunikation mit den Kindern

Denken Sie bei allen organisatorischen Aufgaben rund um den Umzug und den Schulwechsel auch an die Wünsche und Vorstellungen Ihres Kindes. Klar – viele Wünsche werden einfach durch Vorschriften der Schulämter eingeschränkt. Dennoch gibt es viele Punkte, bei denen die Kinder in die Entscheidung einbezogen werden sollten.

Wichtig ist auch, dem Kind die Angst vor dem Wechsel zu nehmen, ihm Mut zu machen und die Vorteile der neuen Schule aufzuzeigen. Reden Sie frühzeitig Ihrer Tochter/Ihrem Sohn und zeigen Sie klar, was der Umzug mit sich bringt. Begleiten Sie Ihr Kind in der Anfangszeit auf jeden Fall auf dem Weg von und zur neuen Schule und achten Sie genau darauf, wie es auf den Wechsel reagiert. In der Regel läuft der Umzug mit Schulwechsel umso leichter ab, je jünger das Kind ist bzw. je geringer die Schulstufe.

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