Umzug im öffentlichen Dienst
Wir sind Rahmenvertragspartner für Versetzungsumzüge
- Jahrelange Erfahrung mit Umzügen im öffentlichen Dienst
- Geschultes Personal und großer Fuhrpark
- Know-how in Umzügen nach BUKG und den geltenden Verwaltungsvorschriften
- Bei Versetzungsumzügen stressfreie Standortverlagerung durch professionellen Service


Umzüge für Beamte und Angehörige der deutschen Streitkräfte
Als Rahmenvertragspartner für Versetzungsumzüge sind wir seit vielen Jahren auf dienstlich veranlasste Umzüge im öffentlichen Dienst spezialisiert. Unsere Umzugsfirma aus München unterstützt sowohl Angehörige der deutschen Streitkräfte als auch Beamte und Angestellte staatlicher Behörden – und das nicht nur regional, sondern deutschland- und europaweit.
Ob Versetzung ins In- oder Ausland, temporärer Standortwechsel oder klassische Behördenumzüge: Unsere spezialisierten Teams kennen die Abläufe genau und sorgen für eine Umzugsplanung, die den Anforderungen des Bundesumzugskostengesetzes sowie den jeweiligen Dienststellen gerecht wird. Auch Auslandsumzüge setzen wir kompetent und routiniert um.
Unsere Leistungen für Umzüge im öffentlichen Dienst
Als erfahrener Ansprechpartner für Umzüge von Beamten, Soldaten und Angestellten im öffentlichen Dienst bieten wir ein umfassendes Leistungspaket. Dabei orientieren wir uns nicht nur an den rechtlichen Vorgaben, sondern auch an den individuellen Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden. Jeder Schritt wird dabei sorgfältig geplant und professionell ausgeführt.






Das sagen unsere Kunden über uns
So laufen Umzüge für Beamte oder Streitkräfte mit Heimerl ab
Ein Versetzungsumzug stellt besondere Anforderungen an Planung, Timing und Kommunikation. Damit Ihre beruflich bedingte Verlagerung reibungslos abläuft, begleiten wir Sie Schritt für Schritt mit festen Ansprechpartnern und transparenten Abläufen. Vom ersten Kontakt bis zur letzten Schraube – bei uns sind Sie in erfahrenen Händen.



Kontaktaufnahme
Sie nehmen Kontakt zu unserem Team auf, schildern Ihre Anforderungen und erhalten erste Hinweise zur Vorgehensweise bei dienstlich veranlassten Umzügen.

Besichtigungstermin
Ein erfahrener Projektleiter kommt zu Ihnen, um das Umzugsvolumen, spezielle Anforderungen und die Gegebenheiten vor Ort zu erfassen.

Angebot prüfen
Auf Basis der Besichtigung erstellen wir ein detailliertes Angebot, das den Vorgaben der Umzugskostenvergütung entspricht und mit Ihrer Dienststelle abgestimmt werden kann.

Umzugstag
Am vereinbarten Termin setzen wir den Umzug fachgerecht um. Unser Team arbeitet effizient, diskret und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für den Umgang mit behördlichem Umzugsgut.
Deutschlandweite Beamtenumzüge
Professioneller Service für einen reibungslosen Versetzungsumzug.
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir stehen Ihnen gerne zur Seite!
Wer übernimmt die Umzugskosten im öffentlichen Dienst?
Bei dienstlich veranlassten Umzügen – etwa durch Versetzung oder Umsetzung – werden die Umzugskosten im öffentlichen Dienst meist vollständig übernommen. Grundlage dafür ist das Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Anspruch haben Beamte, Soldaten und auch Tarifbeschäftigte, wenn eine schriftliche Zusage der Dienststelle vorliegt.
Erstattet werden neben dem Transport auch Nebenkosten wie Reisekosten zur Wohnungsbesichtigung, doppelte Miete, Maklergebühren oder Pauschalen für Umzugsauslagen. Die Höhe hängt unter anderem vom Familienstand, der Größe der häuslichen Gemeinschaft und der Art des Umzugs ab.
Wichtig: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres gestellt werden. Abschlagszahlungen können auf Wunsch vorab ausgezahlt werden. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses innerhalb von zwei Jahren kann eine Rückzahlungspflicht bestehen.


Steht mir Sonderurlaub zu?
Bei einem angeordneten Umzug haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub. Für Angestellte nach TVöD/TV-L ist in der Regel ein Tag vorgesehen, in Einzelfällen auch zwei. Beamte und Soldaten erhalten je nach Umfang und Entfernung des Umzugs ein bis drei Tage – geregelt in der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV).
Voraussetzung ist, dass der Umzug während der Arbeitszeit stattfindet und dienstlich veranlasst ist. Ein entsprechender Nachweis (z. B. Versetzungsbescheid) ist der Beantragung beizulegen. Bei rein privaten Umzügen besteht kein gesetzlicher Anspruch, eine Freistellung liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers.
Für eine reibungslose Planung empfehlen wir, den Sonderurlaub frühzeitig bei Ihrer Personalstelle zu beantragen. Gern beraten wir Sie zu den Voraussetzungen – und sorgen dafür, dass Ihr Umzug nicht nur fachgerecht, sondern auch gut organisiert verläuft.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Ein Umzug gilt im öffentlichen Dienst nicht automatisch als Arbeitszeit. Laut ständiger Rechtsprechung, insbesondere durch das Bundesarbeitsgericht (BAG), zählen Wegezeiten, Umziehen oder vorbereitende Maßnahmen wie Packen nicht zur regulären Arbeitszeit – selbst dann nicht, wenn der Umzug dienstlich veranlasst ist. Stattdessen besteht oft ein Anspruch auf Sonderurlaub oder Umzugskostenvergütung, wenn der Ortswechsel aufgrund einer Versetzung oder Umsetzung erfolgt.




