Umzug und Sonderkündigungsrecht – was sollte man beachten?umzug und sonderkuendigungsrecht

Der Wohnwechsel ist oft mit Änderungen zahlreicher Verträge verbunden, z.B. der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter oder einem anderen Internetanbieter. Wir zeigen Ihnen, wann eine Sonderkündigung möglich ist und welche Fallstricke zu beachten sind.

Allgemeine Tipps zur Sonderkündigung

Informieren Sie sich frühzeitig vor dem Umzug (möglichst mindestens 3 Monate vorher) über die Möglichkeiten einer Sonderkündigung bzw. allgemein zu Kündigungsfristen. In den Anbieterverträgen stehen alle Bedingungen zur Sonderkündigung.

Verschicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis über den Kündigungseingang in der Hand.

Kündigung von Strom und Gas bei Umzug

Wenn Sie sich bisher nie um Ihren Anbieter für Strom oder Gas gekümmert bzw. nie gewechselt haben, dann erhielten Sie Strom/Gas bisher immer vom Grundversorger vor Ort. Diese Verträge sind unbefristet.

Wenn Sie diese Versorgung weiterhin beinbehalten möchten und beim neuen Wohnort der gleiche Anbieter zuständig ist, geben Sie dem aktuellen Versorger einfach Bescheid. Fast alle Anbieter halten dafür extra Formulare bzw. Online-Services zum Umzug bereit.

Sollte der Umzug mit einem Wechsel zu einem anderen Grundversorger verbunden sein, können Sie den Vertrag mit dem alten Anbieter mit einer 2-Wochen-Frist kündigen. Teilweise übernimmt das auch der Vermieter. Erkundigen Sie sich also am besten über die Abläufe.

Anders sieht es bei Strom- und Gasanbietern mit befristeten Laufzeitverträgen aus. Sie laufen meist über einen Zeitraum von 24 Monaten und können oft nur dann gekündigt werden, sofern der Anbieter am neuen Wohnort die Zulieferung nicht ermöglichen kann. Ausnahme: Nach dem Umzug besteht ein höherer Grundpreis. In dem Fall können Sie mit einer 2-Wochen-Frist kündigen.

Kündigung der Hausratversicherung bei Umzug

Möchten Sie Ihren bisherigen Anbieter der Hausratversicherung behalten, ist keine Kündigung notwendig. Die Versicherung bezieht sich nicht auf die Wohnung selbst, sondern auf das Hab und Gut. Sie müssen dem Versicherer also nur Bescheid geben, dass Sie umziehen, der Versicherungsschutz überträgt sich dann auf die neue Wohnung. Die Info muss die neue Wohnfläche beinhalten sowie evtl. weitere Hinweise zu Sicherungen, z.B. Sicherheitsschlösser.

Möchten Sie die Hausratsversicherung kündigen, einfach weil sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, müssen Sie beim Umzug folgendes beachten:

Sie müssen sich bei einer Kündigung der Hausratversicherung an die Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate zum Laufzeitende) halten. Ausnahmen beim Umzug gibt es nur dann, wenn Sie mit dem Wohnungswechsel die sogenannte Risikozone (für die Ermittlung der Versicherungskosten relevant) wechseln und dadurch einen höheren Beitrag zahlen müssen. In dem Fall können Sie die Hausratversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragserhöhung kündigen.

Wie sieht es mit der Hausratversicherung beim Zusammenziehen aus?

Ziehen zwei Personen zusammen, von denen jeder eine Hausratversicherung hat, dann gibt es folgende Optionen:

  1. Beide Verträge bestehen bei der gleichen Versicherung: In dem Fall macht die Versicherung unkompliziert einen Vertrag daraus. Einfach rechtzeitig beim Versicherer melden.
  2. Die Verträge stammen von unterschiedlichen Versicherungen: Entspricht der zusammengelegte Hausratwert der Summe beider Hausratversicherungen, dann bleiben die Versicherungen für beide bestehen. Übersteigt die Summe den Hausratwert, können Sie von der Versicherung verlangen, diese Überversicherung zu reduzieren. Es ist außerdem möglich, die Versicherung mit dem niedrigeren Wert zu kündigen, allerdings gibt es in diesem Fall je nach Versicherer unterschiedliche Regelungen zur Kündigungsfrist.

Kündigung von Internetverträgen beim Umzug

2012 haben sich die Kündigungsmöglichkeiten für Verbraucher beim DSL-Vertrag deutlich verbessert (Anpassung des Telekommunikationsgesetzes). Seitdem sind für eine Sonderkündigung folgende Anforderungen relevant:

Ist die Versorgung des alten Anbieters vor Ort nicht verfügbar oder kann der Anbieter die Übertragungsrate aus dem Vertrag nicht einhalten, dann dürfen Sie den Vertrag (oft handelt es sich um Laufzeitverträge) mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Auf die Vertragslaufzeit hat der Umzug keine Auswirkungen. (Bis zur Gesetzesänderungen nutzten viele Anbieter den Umzug, um danach die Vertragslaufzeit von neuem zu beginnen.)

Beachten Sie aber: Nach aktueller Rechtsprechung darf die 3-monatige Kündigungsfrist erst mit dem tatsächlichen Umzugstermin beginnen. D.h.: Egal, wie frühzeitig Sie den Vertrag kündigen, er läuft auch nach dem Umzug noch drei Monate weiter, obwohl Sie diese Leistung gar nicht mehr in Anspruch nehmen.

Kündigung des Kabelanschlusses

Die Sonderkündigungsmöglichkeiten beim Kabelanbieter entsprechen im Grunde genommen denen des Internetanbieters (oft gibt es ja auch Kombi-Verträge aus Kabelfernsehen, Internet und Telefon): Kann der alte Anbieter die Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen, dürfen Sie mit einer 3-Monatsfrist kündigen. Das ist z.B. gegeben, wenn am neuen Wohnort der Fernsehempfang allein über Satellit erfolgt.

Kündigung des Mobilfunkvertrags bei Umzug

Das ist sicherlich nur relevant, wenn Sie ins Ausland umziehen. Zwar ermöglichen die meisten Mobilfunkanbieter auch im Ausland die gewohnten Dienste, das kann aber mit höheren Kosten verbunden sein. In dem Fall greift fast immer das Sonderkündigungsrecht.

Kündigung des Fitnessstudios bei Umzug

Die Sonderkündigung des Fitnessstudio-Vertrags hängt einerseits von der Entfernung zum Anbieter ab, andererseits davon, ob es sich um eine Kette handelt. Die Regelungen lauten wie folgt: Sie dürfen das Sonderkündigungsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn:

  1. Der neue Wohnort mindestens 20 Kilometer vom Fitnessstudio entfernt liegt
  2. Im Umkreis von 20 Kilometern um den neuen Wohnort keine Filiale der Fitnessstudio-Kette vorhanden ist

 

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