Streichen nach dem Auszug – das müssen Sie beim Malern der Wände beachtenStreichen nach dem Auszug

Nicht alle Mieter sind von einheitlich weißen Wänden begeistert und geben ihrer Wohnung nach dem Einzug den gewünschten Farbtouch. Das ist auch ihr gutes Recht. Als Mieter sollten Sie aber bedenken, dass Sie in dem Fall unter Umständen zu Renovierungen verpflichtet sind. Wir zeigen Ihnen, wie die Rechtslage dazu aussieht und was Sie beim Überstreichen beachten müssen.

Rechtslage zum Thema Streichen nach dem Auszug

Während der Mietzeit dürfen Mieter ihre Wohnung mit jeder beliebigen Farbe verschönern, solange die Bausubstanz dadurch nicht beeinträchtigt wird. Diese „Freiheit“ endet jedoch mit Beendigung des Mietverhältnisses. Dann müssen die Mieter die Wände mit einer neutralen Farbe überstreichen, selbst wenn es dazu keine ausdrückliche Klausel im Mietvertrag gibt. Wenn Sie die in auffälligen Farben gestrichene Wohnung unrenoviert zurückgegeben, machen sie sich schadensersatzpflichtig.

Hintergrund: Die Neuvermietung darf nicht durch eine ausgefallene Farbgestaltung erschwert werden.

Dabei muss es nicht unbedingt ein strahlendes Weiß sein, wichtig ist nur, dass die Räume in hellen, dezenten, neutralen, deckenden Farben gestrichen werden, um den Geschmack der meisten Mietinteressenten zu treffen.

Das bedeutet zugleich: Wenn Sie Ihre Wände ohnehin mit solch einer Farbe gemalert haben, ist ein erneutes Streichen nicht notwendig. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie die Wohnung in einem wiedervermietbaren Zustand übergeben, was bei der Begehung durch den Vermieter vor der endgültigen Wohnungsübergabe geklärt wird.

Malern: Gute Vorbereitung und hochwertige Farben

Wählen Sie am besten hochwertige Malerfarben, auch wenn sie teurer sind. Sie besitzen dafür eine sehr gute Deckkraft, sodass sie sich selbst beim Überstreichen kleiner Flächen schon bezahlt machen. Die Deckkraftklasse sollte mindestens 2 betragen, besser ist 1.

Bei der benötigten Farbmenge können Sie sich an folgender grober Faustformel orientieren:

5 Liter Farbe pro 50 Quadratmeter Wand-/Deckenfläche

Ob das letztlich reicht, ist aber abhängig von:

  • Untergrundfarbe
  • Untergrundbeschaffenheit
  • Deckkraft der Farbe
  • Streichtechnik 

Vorbereitung zum Streichen

Legen Sie die zu streichenden Räume mit einem Malervlies oder Malerfolie aus und befestigen Sie das Material mit Klebeband, damit es nicht verrutscht. Kleben Sie alle Gegenstände und Flächen mit Kreppband ab, die keine Farbe abbekommen sollen. Dazu gehören vor allem:

  • Türrahmen
  • Fenster
  • Fußleisten
  • Lichtschalter
  • Lampen
  • Steckdosen

Bedecken Sie außerdem Heizungen und Heizungsrohre und entfernen Sie ggf. überstehende Objekte wie z.B. Nägel. Bohrlöcher müssen Sie mit Zement oder Gips ausbessern. Verzichten Sie auf Silikon, da das Material schlecht überstreichbar ist.

Tipps zum Streichen

  • Heizung abdrehen und Fenster schließen: gewährleistet gleichmäßige Trocknung
  • erst Ecken und Kanten streichen (5 bis 10 cm breit), auch Türumrisse, Fenster etc.
  • dann folgt die Decke, danach folgen die Wände
  • nass in nass streichen: Farbe überlappend auftragen auf dem noch nassen Rand des vorherigen Auftrags – verhindert Streifen
  • optimales Auftragen durch versetztes Streichen, z.B. erst längs, dann quer, dann wieder längs – so dringt die Farbe besser in die Poren ein

Lassen Sie die Flächen ohne Öffnen der Fenster und Türen trocknen, denn zu warme oder zu feuchte Luft kann zu einer ungleichmäßigen Trocknung führen. Lüften Sie erst nach der vollständigen Trocknung, also nach ca. 24 Stunden.

Überstreichen einer dunklen mit einer hellen Farbe

Je dunkler der Untergrund ist, desto aufwändiger ist das Auftragen der neutralen Farbschicht. Wenn Sie also ohnehin schon zu Mietbeginn wissen, dass Sie die neue Wohnung nicht lange behalten werden, sind dunkle Farbtöne wenig sinnvoll bzw. mit viel Arbeit verbunden.

In der Regel müssen Sie auf dunklen Flächen zwei Anstriche vornehmen, selbst bei hochwertiger Malerfarbe. Achten Sie darauf, dass die Fläche vor dem zweiten Anstrich komplett trocken ist.

Anspruchsvolle Untergründe: Latexfarbe, Tafelfarbe oder magnetische Anstriche

Während Anstriche mit Dispersionsfarben (heutzutage die am meisten genutzten Wandfarben) noch relativ leicht überstreichbar sind, kann es bei Latexfarben, Tafelfarben oder magnetischen Anstrichen deutlich anstrengender werden. Möchten Sie diese Flächen mit einer Dispersionsfarbe überstreichen, sind aufwändige Vorarbeiten notwendig, um die Flächen aufzurauen. Außerdem ist eine Grundierung erforderlich.

Maler beauftragen oder selbst malern?

Es steht Ihnen grundsätzlich frei, ob Sie die Malerarbeiten selbst durchführen oder von einem Malerfachbetrieb erledigen lassen. Sollten Klauseln zur ausschließlichen Durchführung durch einen Fachbetrieb im Mietvertrag enthalten sein, so sind diese ungültig.

Wichtig ist: Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden. Die Rechtsprechung definiert „fachgerecht“ folgendermaßen:

  • Malerarbeiten von mittlerer Art und Güte
  • gleichmäßiges, sauberes Farbergebnis
  • keine Pinselhaare, Pinselstriche, Farbblasen oder Farbtropfen sichtbar

Ist das nicht der Fall, kann der Vermieter Nachbesserungen fordern. Wenn Sie sich also die fachgerechte Ausführung nicht zutrauen, sollten Sie besser einen Malerbetrieb beauftragen, was aber mit deutlich höheren Kosten verbunden ist. Sinnvoll ist die Beauftragung eines Fachmanns aber, wenn Sie unter Zeitdruck stehen oder die Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung sehr groß ist.

Ausführliche Informationen zu weiteren Renovierungspflichten beim Umzug finden Sie in unserem Beitrag „Schönheitsreparaturen beim Auszug – Wozu sind Mieter verpflichtet?

 Bildnachweis:

© VRD – stock.adobe.com

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