AuslandsumzugDer Auslandsumzug – Wo fange ich an?

Die Gründe für einen Umzug ins Ausland sind vielfältig: meist lockt eine berufliche Chance oder die familiäre Zusammenführung. Eine frühzeitige Planung ist der Schlüssel zum erfolgreichen Umzug. Beachten Sie die fristgerechte Abmeldung, die Kfz-Abmeldung, den Versicherungsschutz und vieles mehr.

Die Vorteile einer Spedition

Informieren Sie sich genau, was in Ihrem Ankunftsland eingeführt und zollfrei mitgenommen werden darf. Nutzen Sie eine Spedition, die den reibungslosen Ablauf garantiert. Vertrauensvolle Partnerfirmen vor Ort erleichtern die Arbeit im Ankunftsland enorm. Mit entsprechender Infrastruktur und einem modernen Fuhrpark, der Bereitstellung der Verpackungsmaterialien sowie der sorgfältigen Be- und Entladung steht dem erfolgreichen Umzug ins Ausland nichts mehr im Wege. Legen Sie sich eine Checkliste an, auf der Sie alles notieren, was unbedingt mitgenommen werden muss. So erhalten Sie einen ersten Überblick, was die Spedition zu transportieren haben wird.

Faktencheck

  • Allein 49% der 20- bis 35-Jährigen können sich vorstellen, für ihren Arbeitsplatz innerhalb Europas umzuziehen.

  • Laut © Statista 2017 sind 42% dieser Altersgruppe bereit, sogar weltweit den Wohnort aus beruflichen Gründen zu wechseln.

  • Die liebsten Auswandererländer der Deutschen sind auch 2017 die Schweiz, Dänemark, Österreich, Irland und die USA.

Umzüge weltweit: Das gibt es zu tun

Bevor Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, benötigen Sie eine Wohnsitz-Abmeldung des Vermieters. Innerhalb von zwei Wochen ist die zuständige Meldebehörde zu informieren. Dort erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung, die für das Finanzamt, die außerordentliche Kündigung von Verträgen und die Passangelegenheiten nötig ist.

Prüfen Sie Ihre Ausweise auf Gültigkeit. Das betrifft den Personalausweis genau so wie den Reisepass. Planen Sie genügend Zeit ein, um die Pässe wenn nötig vorab noch verlängern zu können. Seien Sie sich bewusst: Wer in Deutschland keine offizielle Postanschrift mehr hat, darf kein auf sich zugelassenes Kfz besitzen.

Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch einer Wählerliste zugerechnet. Wenn Sie Ihr Wahlrecht auch vom Ausland aus wahrnehmen möchten, bedarf es hier eines separaten Antrags. Ziehen Sie innerhalb der EU um, beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, bei Umzügen außerhalb der EU ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis. Informieren Sie sich genau über die Gesetze, die in Ihrer Wahlheimat gelten.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie es sich mit dem Versicherungsschutz im Ausland verhält. Bringen Sie außerdem Ihre Finanzen und Verbindlichkeiten in Ordnung. Nicht getilgte Steuerschulden können schnell zum Problem beim Neustart im Ausland werden.

Stellen Sie zudem rechtzeitig einen Nachsendeantrag, damit keine Post verloren geht, sondern zuverlässig an die neue Adresse weitergeleitet wird.

Halten Sie Fristen ein

Wenn Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, ist auch die Meldung einer Zweitwohnung nicht mehr möglich. Bei einem Studium im Ausland oder einer längeren Weltreise ist die Abmeldung natürlich nicht nötig, da die Rückkehr nach Deutschland absehbar ist.

Der Abschnitt 3 des Bundesmeldegesetzes regelt die allgemeinen Meldepflichten.

Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Anmeldung, Abmeldung

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

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