Geld sparen beim UmzugGeld sparen beim Umzug – Was kann ich von der Steuer absetzen?

Planung ist die halbe Miete. Wer rechtzeitig anfängt, Angebote einzuholen und zu vergleichen, kann bare Münze sparen. Auch nach dem Umzug warten zahlreiche Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen.

Tipps und Tricks, um effizient Geld zu sparen

Erstellen Sie sich eine Liste mit allen Kostenpositionen. Bietet Ihr Baumarkt gerade besondere Angebote für Malerzubehör, Farben oder anderes Werkzeug? Dann schlagen Sie zu und sorgen Sie vor. Heben Sie stets alle Belege auf. Beim privaten Umzug lassen sich zum Beispiel anteilig die Kosten für die Spedition von der Steuer absetzen. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können so bis zu 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten (max. 4000 Euro) abgesetzt werden. Bei einem beruflich verursachten Umzug gibt es dank der Werbungskosten noch einiges mehr geltend zu machen.

Der beruflich bedingte Umzug - Steuern sparen

Hat Ihr Umzug private oder berufliche Gründe? Bei einem beruflich veranlassten Umzug gibt es einige Möglichkeiten, Steuervorteile zu nutzen. Machen Sie den Umzug beim Lohnsteuer-Jahresausgleich bei den Werbungskosten geltend. Beruflich bedingt ist der Umzug, wenn Sie zum Beispiel nach der Ausbildung oder dem Studium erstmalig einen Job antreten oder zum Beispiel in eine andere Stadt ziehen müssen. Auch wenn sich der Arbeitsweg durch einen Umzug erheblich verkürzt (täglich mind. 1 Stunde) oder Sie eine beruflich bedingte, doppelte Haushaltsführung aufgeben, kann dies berücksichtigt werden.

Doch beachten Sie, dass wenn Sie Ihr Arbeitgeber für die Umzugskosten entschädigt, die Summe bis zur Pauschalbetragsgrenze lohnsteuerfrei bleibt. Auch doppelte Mietzahlungen, wenn etwa der Mietvertrag der alten Wohnung nicht rechtzeitig gekündigt werden konnte, können von der Steuer abgesetzt werden. Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, ist auch keine Einzelauflistung der Kosten nötig. Hier wird von einer Pauschale ausgegangen. Diese beträgt ab dem 01. Februar 2017 für Singles 764 Euro und für Verheiratete 1.528 Euro.

Diese Posten lassen sich ebenso steuerlich geltend machen:

  • Maklergebühren
  • Fahrten zur Wohnungsbesichtigung
  • Schönheitsreparaturen (Streichen/ Tapezieren von Wänden/ Decken, Streichen von Innentüren, Heizkörpern und Fenster und Außentüren von innen)
  • Speditionskosten (Möbelwagen, Packer, Verpackungsmaterial)
  • Bezug einer Zweitwohnung

Der Anschluss und die Abnahme eines neuen Herds sowie das Ändern des Personalausweises und der Kennzeichen des Pkws sind ebenfalls steuerlich zu berücksichtigen. Zu den Werbungskosten zählen auch das Abmelden und der Anschluss des Telefons. Informieren Sie sich am besten vorab über die Möglichkeiten der steuerlichen Vergünstigung und lassen Sie sich die staatlichen Zuwendungen beim Umzug nicht entgehen.

 

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