Sonderurlaub im Kalender eingetragenSonderurlaub bei Umzug? 

Laut BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) und BurlG (Bundesurlaubsgesetz) haben Sie als Arbeitnehmer leider keinen generellen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub beim Umzug. Stellen die Geburt oder Erkrankung des eigenen Kindes sowie der Tod eines nahen Verwandten legitime Gründe dar, der Arbeit für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ fernzubleiben, ist das beim Umzug anders. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie in Sachen Umzugsurlaub haben.

Das sagt das Gesetz zum Sonderurlaub bei Umzug 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch fällt das Thema Umzugsurlaub unter folgenden Paragrafen:

§ 616 Vorübergehende Verhinderung

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.“

Doch fällt ein Umzug meist leider nicht unter solche Umstände, da er ja selbst verschuldet ist. Denn der Arbeitnehmer ist in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass er seiner Arbeitspflicht nachkommt. Auch das Bundesurlaubsgesetz kennt keinen Sonderurlaubsanspruch für Ihre Umzugspläne. Bevor Sie auf Ihren Vorgesetzten zugehen, schauen Sie immer zuerst in Ihren Arbeitsvertrag. 

Betriebsbedingter Umzug

Ihre Versetzung an einen anderen betrieblichen Standort zieht einen Umzug nach sich? Dann haben Sie Chancen auf ein bis zwei Tage Sonderurlaub. Ähnlich sieht es aus, wenn Sie beispielsweise nach Tarifvertrag im öffentlichen Dienst arbeiten. Sie sind sich unsicher, wie genau dieses Thema in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird? Tarifverträge beinhalten meist auch das Thema Sonderurlaub. Das Gespräch mit der Personalabteilung oder dem Betriebsrat kann hier näheren Aufschluss geben. Manchmal bestehen bereits interne Betriebsvereinbarungen.

Sollte das Thema Sonderurlaub bei Umzug im Arbeitsvertrag nicht direkt geregelt sein, empfiehlt es sich immer, vorsichtig die Möglichkeiten im eigenen Betrieb in Erfahrung zu bringen und mit dem Chef einen Kompromiss zu finden. 

 

 

 

 

PRIVATUMZÜGE

Weiterlesen

FIRMEN / BÜROUMZÜGE

Weiterlesen

SENIORENUMZÜGE

Weiterlesen

ÜBERSEEUMZÜGE

Weiterlesen

LAGERUNG

Weiterlesen

Michael Heimerl GmbH
  Römerstraße 14, 80801 München-Schwabing
  Tel: (0 89) 39 50 23

Widerrufsbelehrung Cookie

AMÖ  EUROUMZUG