Haftung für Schäden Umzug

Schäden beim Umzug – wer haftet?

Kein Umzug ohne Schäden. Doch während ein kleiner Kratzer am Esstisch oder Kleiderschrank noch zu verkraften ist, können stärkere Beschädigungen am Transportgut, im Haus oder in der Wohnung sehr teuer werden. Die Frage ist also: Wer haftet für Schäden bei einem Umzug?

Für welche Schäden haftet das Umzugsunternehmen?

Im § 451 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist festgelegt, dass Umzugsunternehmen einer Grundhaftung unterliegen. Sie beträgt 620 Euro pro Kubikmeter. Besitzen Sie besonders wertvolle Gegenstände mit einem deutlichen höheren Wert oder überschreitet gar das gesamte Umzugsgut deutlich diese Grenze, dann sollten Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Sinnvoll ist es zudem, die Mitarbeiter der Umzugsfirma vor dem Transport auf wertvolle Stücke aufmerksam zu machen.

Haftung beschränkt sich auf Verantwortungsbereich

Wichtig bei der Haftung durch das Umzugsunternehmen: Es haftet nur für die Schäden, die im Verantwortungsbereich des Unternehmens entstanden sind. Das betrifft in der Regel Schäden, die beim Transport in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Umzugswagen entstanden sind. Sollten Sie beispielsweise auch Auf- und Abbauten, z.B. bei einer Küche, in Anspruch nehmen, so haftet das ausführende Unternehmen ebenfalls dafür.

Wenn Sie die Umzugskisten selbst packen und beim Transport durch die Spedition Schaden am Kisteninhalt entsteht, können Sie keine Erstattung durch die Spedition verlangen, denn Sie sind in diesem Fall selbst für das bruchsichere Verpacken zuständig.

Ausschlussklausel in AGB beachten

Auch wenn Umzugsunternehmen sorgfältig mit dem Umzugsgut umgehen, gibt es Ereignisse, auf die die Mitarbeiter keinen Einfluss haben, z.B. Schäden, die in Folge eines Sturms entstehen. Deshalb nehmen viele Unternehmen in ihren AGB die Klausel zu "unabwendbaren Ereignissen" mit auf. Auf diese Ereignisse hat das Umzugsunternehmen keinen Einfluss und kann daher auch nicht dafür haftbar gemacht werden.

Von der Haftung ausgeschlossene Güter

Es gibt einige Transportsachen, für die ein Umzugsunternehmen in keinem Fall haftbar gemacht werden kann. Darunter fallen z.B.:

  • Pflanzen
  • Tiere
  • sehr wertvolles Transportgut wie Schmuck, Edelmetalle, Bargeld, Wertpapiere

Selbst oder durch private Helfer verursachte Schäden

Wenn Sie selbst Schäden verursachen, springt die Haftpflichtversicherung ein. Das gilt für Personen- ebenso wie für Sachschäden.

Helfen Freunde, Verwandte oder andere private Umzugshelfer, gibt es in der Regel keinen Vertrag, da es sich um einen Freundschaftsdienst handelt. Das ist wiederum mit einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung verbunden. Verursachen die Helfer einen Schaden, müssen Sie daher selbst – als Beauftragender – dafür aufkommen.

Die privaten Helfer können nur dann für Schäden haftbar gemacht werden, wenn Sie einen Vertrag mit dem Helfer zur Haftung vereinbaren. Auch er kann sich wiederum absichern lassen, nämlich indem er diesen Vertrag als Zusatz in seine Haftpflichtversicherung aufnimmt.

Wichtige Schritte im Schadensfall

Auch für die Reklamation von Schäden gibt es gesetzliche Fristen. Im Optimalfall zeigen Sie die Schäden direkt beim bzw. nach dem Umzug an. Lassen Sie sich den Schaden auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Das Umzugsunternehmen liefert für diese Fälle ein Schadenprotokoll, auf dem das Objekt genau bezeichnet und die Schadendetails vermerkt sind. Für die Meldung offensichtlicher Schäden sollten Sie sich höchstens bis einen Tag nach dem Transport Zeit lassen.

Es gibt allerdings auch Schäden, die nicht gleich am Umzugstag auffallen, z.B. bei Schäden im Schrankinnenraum. Diese sogenannten nicht offensichtlichen Schäden sollten Sie nach spätestens 14 Tagen dem Umzugsunternehmen melden und den Schaden schriftlich anzeigen. Nur bei einer schriftlichen Ausführung verhindern Sie einen Anspruchsverlust.

Dokumentieren Sie die Schäden!

Fotografieren Sie die Schäden, egal, ob es sich um offensichtliche oder nicht offensichtliche Schäden handelt. Zudem ist es bei wertvollen Gegenständen sinnvoll, auch den Zustand vor dem Umzug zu dokumentieren.

 

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