Umzug in die Schweiz – Checkliste für einen reibungslosen Ablauf
Eine Übersiedlung in die Schweiz ist für EU-Bürger zwar relativ einfach, dennoch gibt es im Vergleich zum Umzug innerhalb Deutschlands zahlreiche Unterschiede, insbesondere bzgl. der Zollformalitäten. Der Umzug in die Schweiz sollte also besonders gut vorbereitet werden. Deshalb erhalten Sie von uns im heutigen Blogbeitrag eine ausführliche Checkliste mit den wichtigsten Fakten zum Schweiz-Umzug.
Vor dem Umzug – Checkliste zur Umzugsvorbereitung
1. Wohnsitz verlegen
Das ist die Grundbedingung, um abgabenfrei mit dem Umzugsgut die Schweizer Grenze passieren zu können.
2. Alle Ausweispapiere aktuell?
Überprüfen Sie alle Ausweise (Pass, Personalausweis und Kinderausweis) auf Aktualität. Wichtig ist zudem die Arbeitsbewilligung des neuen Schweizer Arbeitgebers.
3. Beim Packen Liste vom Umzugsgut erstellen
Für den Schweizer Zoll benötigen Sie eine Deklaration des Umzugsguts. Dabei reicht eine formlose Liste mit einer groben Aufzählung, z.B. Schuhe, Kleidung, Bücher, Geschirr, Haushaltselektronik usw.
4. Die 6-Monats-Regel
Die Schweiz erlaubt beim Umzug die abgabenlose Einfuhr nur für Gegenstände, die seit mindesten 6 Monaten in Gebrauch sind. Also: Neue Möbel und andere Einrichtungsgegenstände besser erst nach dem Umzug kaufen. Das gilt natürlich auch für Fahrzeuge.
5. Aufenthaltsbewilligung
Eine Aufenthaltsbewilligung benötigen Sie nur dann, wenn Sie nicht aus den 25 ersten EU-Staaten oder den EFTA-Staaten stammen.
6. Antragsformular 18.44 Übersiedlungsgut
Dieses Formular ist Pflicht beim Schweiz-Umzug. Es muss in der Einreisezollstelle vorgelegt werden.
7. Gesamtgewicht beachten
Die Schweizer Behörden sind sehr streng bzgl. des zulässigen Gesamtgewichts des Lkw bzw. des Transporters. Unbedingt bei der Beladung beachten.
Während des Umzugs – Wichtige Hinweise zum Ablauf beim Zoll
8. Einreisezeiten
Sie müssen sich nach den jeweiligen Grenzöffnungszeiten richten. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Einreise möglich. Wichtig sind auch die Fahrzeitbeschränkungen für Lkw: In der Schweiz besteht ein Nachtfahrt- und Wochenendfahrverbot für Lkw.
9. Haustiere
Haustiere müssen ebenfalls beim Zoll angemeldet werden. Wichtige Anforderungen für eine zollfreie Einführung sind:
• Kennzeichnung mit Chip oder Tätowierung
• Nachweis zur Tollwutimpfung
• EU-Heimtierpass oder andere Pässe für Tiere, die von der EU anerkannt werden
10. Wichtige Dokumente
Neben den Ausweisdokumenten benötigen Sie den Mietvertrag, den Arbeitsvertrag, das Formular 18.44 und eine Liste zum Umzugsgut.
Nach dem Umzug – Wo muss man sich wann melden?
Behördengänge
• Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung beantragen: beim Meldeamt der neuen Wohngemeinde, muss bis spätestens 14 Tage nach Zuzug erfolgen (benötigte Dokumente: Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Pass, Krankenversicherungskarte)
• Anmeldung bei einer Schweizer Krankenkasse (spätesten 3 Monate nach dem Umzug)
• neue Versicherungen abschließen: Hausrat, Haftpflicht usw.
• Beantragung Internationaler Führerschein
• Radio/TV bei Schweizer Erhebungsstelle anmelden
Haustiere
Hunde müssen ebenfalls bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Außerdem müssen Sie Ihren Hund zu einem Schweizer Tierarzt bringen (innerhalb von 10 Tagen), der ihn in der Schweizer Hundedatenbank anmeldet.
Steckdosen-Problem
In der Schweiz gibt es andere Steckdosen (vom Typ J). Hier passen nur die länglichen, flachen Typ-C-Stecker aus Deutschland, nicht aber die runden Typ-F-Stecker.
PS: Wenn Sie Ihren Schweiz-Umzug mit Heimerl durchführen, können Sie auf einen Großteil der Formalitäten verzichten. Wir übernehmen alle Formalitäten, die rund um den Auslandsumzug anfallen und beraten Sie zudem zu den besonderen Anforderungen beim Zoll sowie bei den Meldebehörden.