Gesetzliche Regelungen zur Zweitwohnungregelungen zur zweitwohnung

Ob eine Zweitwohnung zu Studienzwecken, um näher am Arbeitsort zu wohnen oder zu Urlaubszwecken – die gesetzliche Meldepflicht verlangt, dass weitere Wohnsitze angemeldet werden müssen. In unserem aktuellen Beitrag zum Nebenwohnsitz beantworten wir Fragen wie: Was gilt überhaupt als Zweitwohnsitz? Was hat es mit der Zweitwohnsitzsteuer auf sich? Wie kann man sich Geld vom Staat für die Zweifach-Wohnungsnutzung zurückholen?

Was ist bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes zu beachten?

Wie bei der „normalen“ Ummeldung nach dem Umzug müssen Sie auch den Zweitwohnsitz mit einer 2-Wochenfrist beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sie die Wohnung nicht länger als 6 Monate beziehen. In welcher Frequenz Sie die Wohnung nutzen, ist jedoch irrelevant. D.h. Sie müssen sie auch anmelden, wenn Sie dort nur gelegentlich wohnen bzw. übernachten.

Die Unterlagen zur Anmeldung entsprechen denen der Hauptwohnsitzummeldung. Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vermieterbescheinigung mit dem Einzugsdatum (Bescheinigung soll Scheinanmeldungen vorbeugen)

Was ist die Hauptwohnung, was die Zweitwohnung?

Die Einordnung richtet sich laut Gesetzgeber in erster Linie nach dem Lebensmittelpunkt. Das muss nicht unbedingt der Ort sein, an dem man die meiste Zeit verbringt. Wer bspw. eine weitere Wohnung nimmt, um einen kürzeren Weg zur Arbeit zu haben, verbringt zusammengerechnet über das Jahr mehr Zeit in dieser Wohnung als am „Ursprungsort“. Dort befindet sich jedoch Ehepartner, Kinder, Verwandte, Freunde, Vereine usw., sodass sich hier trotz geringerer Aufenthaltsdauer der Lebensmittelpunkt befindet.

Bei der Festlegung von Zweitwohnung und Hauptwohnung zählen also immer die sozialen Bindungen.

Zweitwohnsitzsteuer – große Unterschiede zwischen den Gemeinden

Ob eine Zweitwohnsteuer erhoben wird, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Die Höhe schwankt deutschlandweit zwischen 5 und 20 Prozent. Dieser Prozentsatz wird auf die Kaltmiete eines Jahres angerechnet. Wenn Steuern anfallen, erhalten Sie den dazugehörigen Bescheid per Post.

Studierende und Auszubildende ohne oder mit geringem Einkommen sowie andere Personen, deren Jahreseinkommen einen bestimmten Wert nicht überschreitet, sind unter Umständen von der Steuerzahlung ausgenommen. Aber auch hier sind die Regelungen je nach Gemeinde unterschiedlich.

Steuerliche Absetzbarkeit der Zweitwohnung

Eine steuerliche Absetzbarkeit ist dann möglich, wenn Sie die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen benötigen. Weitere Voraussetzung: Der Zweitwohnsitz muss deutlich näher an der Arbeit liegen als die Hauptwohnung (höchstens halb so weit entfernt).

Kosten können Sie in diesem Fall in der Steuererklärung unter dem Punkt „Doppelte Haushaltsführung“ absetzen. Neben den Mietkosten fallen auch Fahrtkosten und Verpflegung darunter. Sie können jedoch maximal 1.000 € pro Monat absetzen.

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