Übernahme der Umzugskosten durch ArbeitsagenturÜbernahme der Umzugskosten durch die Arbeitsagentur

Wer Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezieht, hat für den Umzug in der Regel wenig, teils sogar gar keine finanziellen Mittel. Daher bietet die Arbeitsagentur verschiedene Unterstützungsleistung. Sie werden sowohl im Falle eines notwendigen Umzugs aufgrund einer Arbeitsaufnahme gezahlt als auch bei einer notwendigen Wohnungsbeschaffung beim Bezug von Arbeitslosengeld 2.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie beim Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Umzug vorgehen und an welche Bedingungen die Arbeitsagentur die Umzugskostenübernahme knüpft.

Wann ist eine Kostenübernahme für den Umzug möglich?

Es gibt grundsätzlich zwei Fälle, bei der eine Kostenerstattung möglich ist:

1. Wechsel in eine angemessene Wohnung innerhalb der gleichen Stadt

Das fällt unter die sogenannte „notwendige Wohnungsbeschaffung“. Der Umzug kann in eine größere oder kleinere Wohnung erforderlich sein. In eine größere z.B., wenn sich Nachwuchs ankündigt und die bisherige Wohnung nicht ausreicht, in eine kleinere, wenn die vom Gesetzgeber angegebene Höchstquadratmeterzahl bei der Zahlung von Arbeitslosengeld 2 überschritten wird, z.B. nach dem Auszug des Partners.

Die Arbeitsagentur achtet im Falle einer Kostenübernahme für den Umzug darauf, dass die neue Wohnung die maximale Größe der gesetzlichen Bestimmungen einhält und dass die Mietkosten dem Mietspiegel des neuen Wohnortes entsprechen.

Bei einer „notwendigen Wohnungsbeschaffung“ übernimmt die Arbeitsagentur folgende Kosten:

  • Umzugskartons
  • Umzugsfahrzeug
  • Umzugsunternehmen
  • Verpflegungskosten für private Umzugshelfer
  • Renovierungen

Dabei werden bei Beauftragung eines Umzugsunternehmens bzw. bei Anmietung eines Fahrzeugs nur die tatsächlichen Kosten erstattet. Die Mietkaution wird nicht übernommen, sie kann jedoch als zinsloses Darlehen von der Arbeitsagentur beantragt werden. Verdient der Leistungsempfänger wieder Geld oder endet das Mietverhältnis, muss die Kaution wieder zurückgezahlt werden.

Ablauf für eine Kostenerstattung

Um sich im Falle einer notwendige Wohnungsbeschaffung die Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur zu sichern, sollten Sie sich an folgenden Ablauf halten:

  1. Holen Sie sich die schriftliche Genehmigung zur Kostenübernahme vom zuständigen Leistungsträger.
  2. Suchen Sie sich eine Wohnung, die bei Größe und Miethöhe den geforderten Kriterien entspricht.
  3. Reichen Sie die Mietangebote beim Jobcenter ein und warten Sie die Zusage des Jobcenters ab.
  4. Unterschreiben Sie den Mietvertrag und reichen Sie eine Kopie des Vertrags bei der Arbeitsagentur ein.
  5. Beantragen Sie die Umzugskosten und je nach Bedarf ein Darlehen für die Kaution.

2. Umzug aufgrund Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt

Die Arbeitsagentur ist bestrebt, den Empfänger von Arbeitslosengeld wieder zu einem Beitragszahler zu machen und unterstützt daher mit einer Umzugskostenbeihilfe bei der Jobaufnahme.

Allerdings ist die Kostenübernahme an einige Voraussetzungen geknüpft, denn sie erfolgt nur, wenn der Umzug als wirklich notwendig eingeschätzt wird. Außerdem handelt es sich bei der Umzugskostenbeihilfe um eine Ermessensleistung – Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Die wichtigsten Anforderungen für eine Kostenerstattung:

  • Fahrtdauer pro Tag zum neuen Arbeitsort muss 2,5 Stunden überschreiten
  • es sind drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen erforderlich
  • erstattet werden nur die reinen Umzugskosten – also das Aufladen, Transportieren und Wiederausladen des Transportguts

Maximalhöhe der Kostenerstattung

Nach der Überprüfung des Antrags wird die Kostenübernahme des günstigsten Angebots erteilt. Die Maximalhöhe des Erstattungsbetrags liegt bei 4.500 Euro, bei Umzügen ins Ausland reicht sie bis 5.200 Euro. Oft werden bei der Bemessung der maximalen Rückerstattungskosten Pauschalen angesetzt, d.h. die Arbeitsagentur teilt Ihnen im Vorhinein mit, wie hoch der Betrag ist. Das hilft Ihnen bei der Wahl eines passenden Umzugsunternehmens. Letztendlich liegt es im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, wie hoch die maximale Erstattungssumme ist. Sie müssen trotz der Erstattung die Umzugskosten erst einmal vorstrecken. Ist das nicht möglich, können Sie sich auch mit der Arbeitsagentur und dem Umzugsunternehmen absprechen, um so die Umzugskostenbeihilfe direkt an das Umzugsunternehmen überweisen zu lassen.

Sie müssen trotz der Erstattung die Umzugskosten erst einmal vorstrecken. Ist das nicht möglich, können Sie sich auch mit der Arbeitsagentur und dem Umzugsunternehmen absprechen, um so die Umzugskostenbeihilfe direkt an das Umzugsunternehmen überweisen zu lassen.

Weitere finanzielle Unterstützungen für den Umzug

Die Arbeitsagentur gewährt über die Umzugskostenbeihilfe hinaus weitere Erstattungen für Aufwendungen, die im Rahmen des Umzugs anfallen. Dazu gehört z.B. die Reisekostenbeihilfe für die Antrittsfahrt zur neuen Arbeitsstelle. Außerdem gibt es alternative finanzielle Unterstützungen für die Zeit nach dem Umzug, falls tägliches Pendeln doch als zumutbar angesehen wird.

Weitere Details und Infomaterial zur Kostenerstattung bei Umzug erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter.

Unterlagen und Termine für den Antrag für Umzugskostenbeihilfe

Dem Antrag auf Umzugskostenbeihilfe müssen folgende Nachweise bzw. Unterlagen beiliegen:

  • 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen
  • Mietvertrag
  • Unterschriebener Arbeitsvertrag

Achten Sie außerdem darauf, den Antrag auf jeden Fall vor dem Umzug zu stellen. Ansonsten werden keine Kosten übernommen.

 

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