Umzug und Wohngeld – was ist beim Wohngeldbezug zu beachten?wohngeld bei umzug

Wer Wohngeld erhält, erhält dies immer bezogen auf ein bestimmtes Wohnobjekt. Beim Wohnungswechsel stellt sich daher die Frage: Welche Auswirkungen hat der Umzug auf den Wohngeldbezug? Diese Frage beantworten wir im aktuellen Beitrag.

Mit dem Umzug endet der Wohngeldbezug

Da sich der Anspruch auf Wohngeld auch an der Wohnungsgröße sowie der Miethöhe orientiert, bezieht er sich natürlich immer nur auf eine Wohnung. Wenn Sie umziehen, erlischt dementsprechend der Anspruch auf Wohngeld für die alte Wohnung.

Sie müssen der Wohngeldbehörde frühzeitig den Umzug melden, um unnötige Rückzahlungen zu vermeiden. Im Zuge dessen sollten Sie auch gleich den Wohngeldantrag für die neue Wohnung stellen, sofern dort Anspruch auf Wohngeld besteht. Am besten gleich, wenn Sie den Mietvertrag haben, denn dort stehen alle wichtigen Angaben, die für den Wohngeldbezug erforderlich sind.

Übrigens: Zieht nur einer der Bewohner aus, muss dies ebenfalls der Wohngeldstelle gemeldet werden, da dies die Voraussetzungen bzw. die Höhe des Wohngeldes beeinflusst.

Auf die Förderungshöchstgrenzen achten

Ob Wohngeld gezahlt wird, hängt nicht nur von der Anzahl der Bewohner, deren Einkommen, der Wohnungsgröße und der Miethöhe ab, sondern auch davon, ob die Wohnung in puncto Größe und Mietkosten die maximalen Fördergrenzen übersteigt. Ist das der Fall, erhalten Sie nach dem Umzug nur Wohngeld für die zuschussfähige Miethöhe.

Da sich die Mieten in Deutschlands teils sehr stark unterscheiden, gibt es verschiedene Mietstufen, die wiederum die Förderwerte in der Region bzw. in der Stadt bestimmen. Einen Überblick über die Mietstufen und die dazugehörigen Höchststufen finden Sie unter folgendem Link: Mietstufen nach Bundesland.

Den Bedarf können Sie zudem schon vorher berechnen: Wohngeldrechner.

Umzug ist kein Ablehnungsgrund für Wohngeldbezug in der neuen Wohnung

Die gesetzlichen Regelungen zum Wohngeld finden Sie im Sozialgesetzbuch I (SGB I). Im Gegensatz zu den Regelungen im SGB II gibt es hier keine Einschränkungen bzgl. der Notwendigkeit eines Umzugs. Sie können also, wenn Sie Wohngeld beziehen, „beliebig“ umziehen. Wichtig sind nur die bereits oben genannten Anforderungen:

  1. Sie müssen den Umzug bei Wohngeldbezug der Wohngeldstelle melden.
  2. Sie müssen, sofern aus finanziellen Gründen erforderlich, für die neue Wohnung einen neuen Wohngeldantrag stellen.
  3. Für den Wohngeldbezug sind auch de Förderungshöchstgrenzen relevant (Miethöhe und Wohnungsgröße)

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