Wer zahlt den Umzug bei Eigenbedarf?kuendigung eigenbedarf

Da bei der Eigenbedarfskündigung die Wohnungskündigung vom Vermieter ausgeht, liegt die Vermutung nahe, dass sich der Vermieter auch an den Umzugskosten beteiligen muss. Die Rechtslage sieht jedoch anders aus. Wie genau, zeigen wir Ihnen im aktuellen Beitrag.

Gesetzliche Regelungen bei Kündigung durch Eigenbedarf

Kündigt der Vermieter aufgrund eines ausführlich begründeten Bedarfs, ist die Eigenbedarfskündigung rechtmäßig und er muss die Kosten für den Umzug nicht übernehmen. Ein begründeter Bedarf liegt dann vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder für seine Angehörigen benötigt, z.B. für die Eltern, Geschwister oder Kinder. Darüber hinaus ist die Kündigung auch gerechtfertigt, wenn die Wohnung für den Lebenspartner, für Hausangestellte oder Pflegepersonal benötigt wird.

Der Vermieter muss sich natürlich trotzdem an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Je länger Mieter in der Wohnung leben, desto länger sind die Kündigungsfristen. So erhöht sich die Frist z.B. ab einer Mietdauer von 5 Jahren auf 6 Monate.

Übernahme der Umzugskosten nur bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Ein vorgetäuschter Eigenbedarf liegt z.B. dann vor, wenn der Vermieter dem Mieter nur kündigt, um ihn aus der Wohnung zu bekommen, im Anschluss die Wohnung aber an eine Person außerhalb des Verwandtenkreises vermietet. In dem Fall ist der Vermieter schadenersatzpflichtig, und zwar nicht nur für die Umzugskosten selbst (Umzugsunternehmen oder Umzugswagen), sondern für alle im Zuge des Umzugs entstandenen Kosten, z.B. für die Anschaffung neuer Möbel, die Kaution oder die Renovierungskosten für die neue Wohnung.

Doch Vorsicht: Sie müssen als Mieter erst einmal beweisen, dass der Eigenbedarf wirklich nur vorgetäuscht war. Bevor ein Gerichtsverfahren angestrengt wird, sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie diesen Beweis erbringen können. Ist das nicht möglich, müssen Sie nicht nur sämtliche mit dem Umzug zusammenhängende Kosten selbst übernehmen, sondern auch die Verfahrenskosten.

So sollten sich Mieter nach der Eigenbedarfskündigung verhalten

Bei Erhalt einer Kündigung aufgrund von Eigenbedarf sollten Mieter zunächst ganz genau prüfen, ob sie rechtens ist. Hilfe liefern der örtliche Mieterverein oder gleich ein Rechtsanwalt für Mietrecht.

Wichtig bei einer rechtmäßigen Kündigung sind u.a. folgende Punkte:

  • Sie müssen den Umzug bei Wohngeldbezug der Wohngeldstelle melden.
  • Sie müssen, sofern aus finanziellen Gründen erforderlich, für die neue Wohnung einen neuen Wohngeldantrag stellen.
  • Für den Wohngeldbezug sind auch de Förderungshöchstgrenzen relevant (Miethöhe und Wohnungsgröße)

 

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