Was ist beim Wohnungsübergabeprotokoll zu beachten?Wohnungsübergabeprotokoll

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Anfertigung eines Übergabeprotokolls beim Einzug oder Auszug und damit auch keine Formvorschriften dazu. Das Wohnungsübergabeprotokoll ist jedoch für beide Seiten – Vermieter und Mieter – ein äußerst wichtiges Dokument. Beide ersparen sich damit eine Menge Ärger und sollten sich daher genügend Zeit für die Übergabe lassen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Punkte, die ein Übergabeprotokoll enthalten sollte.

Umfangreiche Bestandsaufnahme der Wohnung

Ein kurzer Gang durch die Wohnung, schnell die Schlüssel übergeben und dann ist der Übergabetermin beendet. Geht zwar schnell, kann beide Parteien im Nachgang aber viel Zeit, Ärger und Geld kosten. Besser ist, die Wohnung bei der Übergabe einer umfangreichen Bestandsaufnahme zu unterziehen und alle Mängel, Schlüssel, offene Reparaturen usw. festzuhalten.

Mängel sollten Sie ausführlich beschreiben, sodass auch viele Monate oder Jahre später noch eindeutig ist, worum es geht. Am besten dokumentieren Sie Schäden/Mängel zusätzlich durch Fotos.

Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, alle für das Wohnungsübergabeprotokoll wichtigen Punkte zu beachten:

  • Gehen Sie systematisch vor: Prüfen Sie Raum für Raum und ordnen Sie die Mängel immer exakt dem betroffenen Raum zu.
  • Zählerstände notieren – Wasser, Strom, Heizung
  • Funktion von Wasserhähnen, Toilettenspülung, Heizkörpern und elektrischen Geräten prüfen
  • Wie sehen die Wände aus? Gibt es Mängel an Tapeten, an der Farbe?
  • Funktionieren die Fenster, die Schlösser, die Türen?
  • Gibt es Schäden an den Fliesen, am Holzboden, am Teppichboden?
  • Gibt es Schimmel?
  • Wie viele Schlüssel gibt es, wofür?
  • Erfolgen noch Reparaturen oder Mängelbeseitigungen? Festhalten im Protokoll, welcher Art diese Arbeiten sind und bis wann sie erfolgen sollen.
  • Dachboden und Keller überprüfen
  • Hinweis auf die besenreine und leere Übergabe der Wohnung

Denken Sie immer daran: Sie können für alle Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll stehen, haftbar gemacht werden.

Mängel nachträglich melden

Es kann trotz Sorgfalt bei der Übergabe natürlich auch passieren, dass Mängel übersehen werden. Schimmel ist z.B. nicht immer gleich erkennbar, vor allem wenn betroffene Stellen einfach überstrichen wurden. Der Vermieter muss solche Mängel auch dann beheben, wenn sie nicht im Übergabeprotokoll stehen. Wichtig für den Mieter ist, diesen Mangel sofort schriftlich zu melden. Übrigens auch, wenn es sich um einen rein “kosmetischen“ Mangel handelt, der das Wohnen nicht beeinträchtigt.

Was bei der Form des Wohnungsübergabeprotokolls zu beachten ist

Das Übergabeprotokoll hat nur dann Beweiskraft, wenn es in doppelter Ausführung angefertigt wird. Auf beiden Exemplaren müssen die Unterschriften von Vermieter und Mieter stehen.

 

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