Elektroarbeiten beim Umzug – was darf man als Laie selbst machen, was nicht?Umzug Elektroinstallation

Lampen anschließen, Herd anschließen, Kabel verlegen oder Steckdosen entfernen – beim Umzug fallen oft eine Menge Elektroarbeiten an. Arbeiten, die viele aus Kostengründen lieber selbst erledigen. Aber Vorsicht: Laien dürfen laut Gesetz eigentlich gar keine Arbeiten an der Elektrik durchführen.

Wir zeigen Ihnen, wie die rechtliche Lage aussieht, welche Elektroarbeiten Sie im Zuge des Umzugs selbst ausführen dürfen und was Sie besser einem Profi überlassen.

Wie sieht die Rechtslage zum Thema Elektroarbeiten aus?

§ 13 der Niederspannungsanschlussverordnung sagt eindeutig, dass Arbeiten an der Elektrik für Laien nicht erlaubt sind. Nur beim Stromversorger eingetragene Elektroinstallationsbetriebe dürfen Arbeiten im Stromnetz durchführen. Diese Regelung bezieht sich auf die gesamte Hauselektrik. Auch wenn jeder im Baumarkt Elektrozubehör kaufen kann und damit theoretisch viele Arbeiten an der Elektrik selbst durchführen könnte, ist es vom Gesetzgeber nicht erlaubt.

Und das hat auch gute Gründe: Fehler bei der Elektroinstallation können zu Überspannungen, Kabelbränden, Kurzschlüssen oder Stromschlägen führen. Das wiederum kann hohe Sach- und Personenschäden nach sich ziehen.

Auch wenn es für viele übertrieben erscheinen mag: Sie dürfen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung keinerlei Installationsarbeiten an der Elektrik selbst ausführen, d.h.:

  • keine Lampen selbst anschließen
  • keine Steckdosen oder Schalter austauschen/entfernen
  • keinen Elektroherd oder sonstige Geräte mit Festanschluss anschließen

Also: Alles besser dem Profi überlassen?

Sehen wir es mal realistisch: Kaum einer wird beim Entfernen der Deckenlampen in der alten Wohnung bzw. beim Anschließen der Lampen in der neuen Wohnung einen Elektriker beauftragen. Es gibt keine Instanz, die überwacht, wer die Arbeiten durchführt und es droht Ihnen auch kein Bußgeld. Wichtig ist, dass Sie bei der Lampeninstallation, dem Austausch von Steckern usw. die Sicherheitsvorschriften beachten und sich nach den Hersteller-Empfehlungen richten. Schalten Sie auf jeden Fall die Sicherung des zugehörigen Wohnungsbereichs aus und ziehen Sie die Netzstecker.

Beim Auslösen der Sicherung können Sie die Sicherung selbst wieder einschalten. Achtung: Wenn die Sicherung danach erneut ausgelöst wird, dann weist das darauf hin, dass immer noch ein Fehler besteht. In dem Fall sollten Sie besser einen Fachmann hinzuziehen, um den Stromkreis prüfen zu lassen.

Apropos Fachmann: Wir bieten im Rahmen unserer Umzugsleistungen auch zusätzliche Services für die Elektroinstallation, d.h. Sie können Ihre Lampen oder den Herd von unserem Umzugsteam an- und abschließen lassen.

Ebenfalls wichtig: Im Schadensfall werden Sie zur Kasse gebeten

Wenn Sie als Laie selbst Arbeiten an den elektrischen Anlagen durchführen und ein Schaden entsteht, dann erlischt der Versicherungsschutz (sofern der Schaden wirklich auf Ihre Tätigkeiten zurückgeführt werden kann und Sie grob fahrlässig gehandelt haben). Außerdem kann die Hersteller-Garantie erlöschen. Wenn jedoch der Fachmann Herd, Lampen usw. anschließt, dann übernimmt dieser auch die Gewährleistung für diese Arbeiten.

Vermieter muss den Elektroarbeiten teilweise zustimmen

Beim Anschluss von Lampen oder Herd sind natürlich keine Zustimmungen vom Vermieter erforderlich. Anders sieht es jedoch bei Arbeiten an Leitungen, Schaltern oder Steckdosen aus. Dann muss der Vermieter darüber informiert werden. Es ist hier übrigens auch zwischen Installationen zu unterscheiden, die für die Wohnung erforderlich sind, z.B. die Ergänzung einer Steckdose im Badezimmer, falls hier keine vorhanden ist, vs. weitere Steckdosen, einfach weil Ihnen die Steckdosen-Anzahl nicht ausreicht. Beim ersten Beispiel muss der Vermieter dafür aufkommen, beim zweiten der Mieter, sofern er die Zustimmung des Vermieters hat.

Sie sollten bei Änderungen, z.B. dem Wechsel von Schaltern oder Geräteträgern, die alten Teile immer aufbewahren und beim Auszug auch wieder befestigen. Denn in der Regel möchte der Vermieter, dass beim Auszug der Ausgangszustand wiederhergestellt wird.

 

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