Umzugsversicherung – wann ist sie sinnvoll?

Umzugsversicherung

Unfälle beim Umzug können nie komplett ausgeschlossen werden, auch bei der Beauftragung eines Umzugsunternehmens. Um in puncto Haftung gut abgesichert zu sein, können Sie eine zusätzliche Umzugsversicherung abschließen. Doch wann ist das eigentlich notwendig?

Umzug mit Umzugsunternehmen – ist das nicht ohnehin abgesichert?

Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, dann ist Ihr Umzug nur begrenzt abgesichert. Die Umzugsfirma unterliegt nämlich nur einer Grundhaftung (laut § 451 Handelsgesetzbuch). Das bedeutet:

  • Haftung in Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter
  • nur für Schäden im Verantwortungsbereich der Umzugsmitarbeiter
  • Haftung nur für den Zeitwert der Gegenstände
  • ausgeschlossen sind Pflanzen, Tiere, Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck

 Das heißt wiederum, dass durch diese Versicherung keine Schäden abgesichert sind, die Sie selbst beim Umzug verursachen, z.B. beim Verpacken oder beim Tragen. Außerdem gibt es in den AGB der Umzugsfirmen noch eine Klausel zu sogenannten „unabwendbaren Ereignissen“. Damit schließen die Firmen aus, dass sie für Schäden haften, die durch Ereignisse entstanden sind, auf die sie keinen Einfluss hatten, z.B. bei einem Sturm.

Was ist über die Hausratversicherung beim Umzug abgesichert?

Die Hausratversicherung sichert keine Schäden innerhalb des Umzugs bzw. des Transports ab. Sie greift nur bei Beschädigungen am versicherten Standort für Möbel und Zubehör.

Bei einem Umzug kann die Hausratversicherung der alten Wohnung übrigens ohne Probleme auf die neue übertragen werden, sie müssen Ihre Versicherung jedoch vor dem oder spätestens am Umzugstag über den Umzug informieren. In dem Fall ist Ihr Hab und Gut in beiden Wohnungen bis zu zwei Monate abgesichert. Das gilt jedoch nur für inländische Umzüge.

Für wertvolles Transportgut ist eine extra Umzugsversicherung auf jeden Fall sinnvoll

Befinden sich unter Ihrem Umzugsgut wertvolle Möbel, Teppiche, Geschirr, Gemälde, Antiquitäten, Skulpturen oder sonstige Wertgegenstände? Dann sollten Sie auf jeden Fall eine Zusatzversicherung für den Umzug abschließen, denn in den Fällen übersteigt der Wert in der Regel die Haftungssumme der Umzugsunternehmen im Rahmen ihrer Standard-Umzugsversicherung.

Sie sollten aber ohnehin vor dem Umzug den Wert Ihres Hausrats bemessen, um zu erfahren, ob der Wert die Haftungshöchstbeträge der Umzugsfirma übersteigt.

Noch ein Tipp: Besonders hochwertige bzw. gefährdete Objekte fotografieren Sie am besten vor dem Umzug.

Zusätzliche Umzugsversicherung bei der Umzugsfirma abschließen

Umzugsfirmen bieten eine Umzugsversicherung als Extra-Service an, die Versicherungsdetails können jedoch je nach Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen, z.B. bei der Höhe der Schadenssumme. Diese zusätzliche Umzugsversicherung deckt im Grunde genommen alle Ereignisse ab, durch die Umzugsschäden entstehen können. Verlust oder Diebstahl des Umzugsguts sind ebenfalls integriert. Sie können zudem noch individuelle Vereinbarungen treffen, um Ihren Umzug rundum abzusichern.

Wichtig: Passen die Möbel aufgrund von Größe und/oder Gewicht nicht zu den Raumverhältnissen, dann greift die Versicherung der Unternehmen nicht. Wenn Sie dennoch das Unternehmen dazu auffordern, den Transport durchzuführen, müssen Sie also selbst für ggf. entstehende Schäden an den Möbeln oder den Räumen aufkommen.

Und: Handeln Sie als Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich, entfällt die Haftung. Das gilt z.B. dann, wenn Sie Ihren Hausrat unzureichend verpacken und dadurch daran Beschädigungen entstehen.

Was kostet eine Umzugsversicherung?

Wie viel Sie die Umzugsversicherung kostet, hängt vom Wert ab, mit dem Sie Ihr gesamtes Umzugsgut versichern. Dabei können Sie die Versicherung grundsätzlich zum Neuwert oder zum Zeitwert der Gegenstände abschließen, wobei die Neuwert-Versicherung natürlich höher ausfällt.

Im Schnitt betragen die Kosten für die Umzugsversicherung ca. 0,25 % des Werts vom Umzugsgut.

Was ist beim Umzug in Eigenregie?

Den Umzug mit Freunden und Familie zu gestalten, spart zwar Geld, kann aber im Schadensfall recht teuer werden. Wenn etwas passiert, müssen Sie ohne Zusatzversicherung selbst für den Schaden aufkommen. Einzige Ausnahme: Eine der Umzugshilfen handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dann muss diese Person für den Schaden aufkommen.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Umzugsschäden werden bei den meisten Versicherern in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen und sind oft nur in teuren Tarifen enthalten.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher für den Umzug in Eigenregie ebenfalls eine Umzugsversicherung abschließen.

Direkt nach dem Umzug das Umzugsgut prüfen

Ist alles in der neuen Wohnung angekommen, sollten Sie Möbel und Co. sofort auf Beschädigungen hin prüfen. Stellen Sie einen Schaden fest, müssen Sie ihn spätestens einen Tag nach Anlieferung melden, sonst entfällt der Schadenersatzanspruch. Im besten Fall werden die Schäden gleich beim Abnahmeprotokoll nach Beendigung der Umzugsarbeiten aufgenommen.

Bei nicht offensichtlichen Schäden, z.B. bei beschädigten Gegenständen in den Umzugskisten, haben Sie etwas mehr Zeit: bis 14 Tage nach dem Umzug.

Bildnachweis:

© Alliance  – stock.adobe.com

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