Mietkaution

Die 5 wichtigsten Fragen zur Mietkaution – Was ist erlaubt?

Wir klären für Sie die 5 wichtigsten Fragen in Sachen Mietkaution. Ist eine Mietkaution auf Raten möglich? Welche Höhe ist üblich? Wie verhält es sich mit der Rückzahlung der Mietkaution? Haben Sie Ihr neues Domizil gefunden, und sind alle vertraglichen Angelegenheiten geregelt? Dann kümmern sich unsere Experten der Heimerl Möbelspedition gern um die Planung und Durchführung Ihres Umzugs. Mit uns kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten bezüglich Höhe, Fälligkeit und Rückzahlung der Mietkaution.

1. Warum zahlt man Mietkaution?

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter seinen laut Mietvertrag geltenden Pflichten nicht nachkommen sollte. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mieter Mietrückstände aufweist oder etwa die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses schadhaft hinterlässt.

2. Mietkaution – Was ist üblich?

Geht man nach dem Bundesgesetzbuch, ist die Zahlung einer Kaution keine Pflicht. Jedoch halten die meisten Vermieter daran fest. Die Kaution darf laut § 551 BGB (Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten) nicht mehr als drei Monatskaltmieten betragen. Vom Mieter darf neben einer Kautionszahlung aber nicht noch zusätzlich eine Bankbürgschaft gefordert werden.

3. Mietkaution auf Raten?

Sie können die Kaution verteilt auf 3 Raten bezahlen, wobei die erste Zahlung mit Abschluss des Mietverhältnisses zu zahlen ist. Nach § 551 Absatz 2 werden die weiteren Teilzahlungen „zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig“. Verwahrt werden kann das Geld auf einem Bankkonto. Eine Bankbürgschaft oder ein dem Vermieter verpfändetes Sparbuch sind weitere Alternativen.

4. Welches Konto für Mietkaution?

Der Vermieter ist verpflichtet, ein Sonderkonto für die Einzahlung bzw. Überweisung der Kaution anzulegen. Dieses muss insolvenzfest und getrennt von anderen Vermögen sein. Nach § 551 Absatz 3 können die Vertragsparteien auch eine andere Form der Anlage vereinbaren. Des weiteren stellt sich die Frage: Wird die Mietkaution verzinst? Die Zinsen, die nach dem Ende des Mietverhältnisses angefallen sind, stehen selbstverständlich dem Mieter zu. Der Vermieter kümmert sich lediglich um die treuhänderische Verwaltung des Geldes.

5. Rückzahlung der Mietkaution

Lassen Sie sich den Eingang der Kaution unbedingt mit einem Beleg quittieren. Damit können Sie nach dem Auszug eindeutig nachweisen, welchen Betrag Sie zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt haben. Ist der Mieter all seinen Pflichten nachgekommen (keine offenen Mietrückstände, vereinbarten Schönheitsreparaturen erledigt, Betriebskostenabrechnung abgehakt) ist der Vermieter zur Rückzahlung der Mietkaution nach Auszug bzw. binnen 6 Monate nach der Wohnungsrückgabe verpflichtet.

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