Ist ein Starkstromanschluss in der Küche Pflicht? Kueche Starkstormanschluss

Nicht alle Elektrogeräte in der Küche können einfach an einer herkömmlichen 230-Volt-Steckdose angeschlossen werden. Das trifft in der Regel auf den Elektroherd bzw. das Kochfeld, Dampfgarer und andere Kombinationsgeräte zu. Diese Geräte benötigen einen Dreiphasenwechselstrom-Anschluss, umgangssprachlich auch als Starkstromanschluss bezeichnet.

Doch was ist, wenn in der Küche der Mietwohnung kein Starkstromanschluss vorhanden ist? Haben Mieter ein Recht auf einen Starkstromanschluss in der Küche?

Rechtliche Grundlagen zur Elektrik – was kann der Mieter verlangen?

Laut Bundesgerichtshof muss die Stromversorgung angemessen sein, um dem Mieter ein zeitgemäßes Wohnen zu ermöglichen. Das gilt unabhängig vom Alter des Gebäudes.

Angemessen bedeutet in diesem Zusammenhang:

Der Mieter kann mindestens ein größeres Haushaltsgerät verwenden und gleichzeitig weitere im Haushalt üblichen Geräte.

So muss die Stromversorgung z.B. reibungslos funktionieren, wenn die Waschmaschine und gleichzeitig der Staubsauger, der Fernseher und der Handmixer in Betrieb sind.

Der Mieter kann aber nicht verlangen, dass die Elektrik dem neuesten Stand der Technik entspricht, denn hier greift der Bestandschutz: Erfüllen die Stromanlagen den Standard, der für die Zeit der Hauserrichtung galt, dann hat der Mieter auch keinen Anspruch auf eine Modernisierung. Der Vermieter ist lediglich in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass dieser Zustand erhalten bleibt, solange der Mieter in dem Haus wohnt.

Durch diese Regelungen folgt wiederum, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, einen Starkstrom-Anschluss in der Küche anzubieten bzw. nachträglich zu installieren – sofern die Stromversorgung den oben beschriebenen Anforderungen an die Angemessenheit genügt.

Alternative Anschlussmöglichkeiten für den Herd

Genaugenommen ist der Herd nicht an einen üblichen Drehstromanschluss mit 400 Volt angeschlossen, sondern er wird mit 230 Volt betrieben. Weit verbreitet ist heutzutage jedoch eine Absicherung des Herdanschlusses mit drei separat gesicherten Leitungen – den Phasen R, S, und T – 2 abgesicherte Stromkreise für die Kochstellen und 1 abgesicherter Stromkreis für den Backofen.

Rein rechnerisch würden diese Leitungen auch eine Gesamtbelastung von 400 Volt aushalten. Dadurch wird gewährleistet, dass der Stromkreis nicht überlastet wird, selbst wenn alle Verbraucher, also alle Kochplatten und der Backofen in Betrieb sind. Außerdem wird diese Absicherung den heute in der Küche üblichen zahlreichen weiteren Verbrauchern gerecht.

Daher kann ein Backofen, der unabhängig vom Kochfeld ist, je nach Leistungsaufnahme im Prinzip auch an eine normale 230 Volt-Steckdose angeschlossen werden. Bei Kombinationsgeräten ist immer auch eine Anschlusskennung vorhanden, die zeigt, wie das Gerät bei Vorhandensein von 3 oder 2 Phasen oder eben nur einer Phase anzuschließen ist. Wie beim Starkstromanschluss auch darf das nur ein Elektriker durchführen. Er stellt auch sicher, dass die einzelne Phase hoch genug abgesichert ist.

Fazit:

Der Betrieb von Großgeräten in der Küche ist auch ohne separat abgesicherte Leitung möglich, also ohne den umgangssprachlich als Starkstromanschluss bekannten Anschluss. Nur sollten Sie dann darauf achten, dass nicht zu viele Verbraucher zur gleichen Zeit mit hoher Last laufen.

Bildquelle: © Andrey Popov – stock.adobe.com

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