Umzug am Sonn- oder Feiertag: Was gibt es zu beachten?

Umzug am Sonntag oder Feiertag

Nicht jeder kann sich für den Umzug ins neue Heim frei nehmen und muss den Termin zwangsläufig aufs Wochenende legen. Andere wiederum möchten einfach Urlaubstage sparen und daher Feiertage mit folgendem Brückentag für den Umzug nutzen. Dann sind immerhin gleich drei Tage nach dem Umzugstag frei für Auspacken, Aufbauen und Aufräumen.

Doch Vorsicht: Feiertage/Sonntage sind auch Ruhetage bzw. Gedenktage. Daher schiebt der Gesetzgeber bestimmten Tätigkeiten – wie z.B. Umzügen – einen Riegel vor. Ist also ein Umzug sonntags oder feiertags gar nicht möglich?

Auswirkung des Feiertagsgesetzes auf Umzug an Sonntag oder Feiertag

Im Feiertagsgesetz sind Tätigkeiten beschrieben, die an Sonntagen und Feiertagen nicht gestattet sind. Umzüge gehören ebenfalls dazu, weil sie zu den sogenannten aufschiebbaren Vorhaben gezählt werden. Ein Umzug ist demnach auch grundsätzlich an einem Wochentag umsetzbar.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Umzüge an diesen Tagen überhaupt nicht möglich sind. Erstens hat jedes Bundesland ein eigenes Feiertagsgesetz, in dem die Regelungen im Vergleich zu anderen Bundesländern abweichen können. Und zweitens ist in den Feiertagsgesetzen auch Folgendes vermerkt:

Verbote gelten nicht für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum, im Interesse öffentlicher Einrichtungen oder zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes erforderlich sind.“ (Bsp. aus dem bayerischen Feiertagsgesetz – Schutz der Sonn- und Feiertage, Art. 2 Abs. 3)"

Allerdings müssen Sie auch bedenken, dass für sogenannte stille Feiertage wie Totensonntag und Karfreitag verschärfte Regelungen gelten. An diesen Tagen gilt folglich ein generelles Umzugsverbot.

Das sollten Sie beim Umzug an Sonn- und Feiertag bedenken

Wie wir im letzten Abschnitt gesehen haben, ist ein Umzug an Sonntagen oder Feiertagen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, z.B. wenn Sie nur so bestimmte Fristen einhalten können.

Sie müssen aber trotzdem mit Einschränkungen rechnen:

  • Lkw über 7,5 t haben sonntags/feiertags Fahrverbot
  • nur Kleintransporter sind erlaubt – aber nicht mit Hänger
  • Lärmschutz: laute Geräusche im Zuge des Umzugs sind zu vermeiden, insbesondere Bohren, Hämmern, laute Musik

 

Auch wenn Sie am Umzugstag auf Bohren und Hämmern verzichten, wird der Umzug nicht komplett ohne Geräuschkulisse auskommen. Allein durch den Möbeltransport lässt sich eine gewisse Ruhestörung nicht vermeiden. Außerdem sollten Sie bedenken, dass es in einer leeren Wohnung deutlich lauter hallt, was für die Nachbarn sehr störend sein kann.

Unser Tipp: Informieren Sie vorab die Nachbarn der neuen Wohnung, dass der Umzug sonntags bzw. an einem Feiertag stattfindet – entweder durch einen Aushang oder indem Sie bei den Nachbarn klingeln und darauf hinweisen. Die zweite Variante ist sogar die bessere, denn so stellen Sie sich den neuen Nachbarn gleich vor und zeigen, dass Sie rücksichtsvoll und verantwortungsvoll sind.

Fazit

Umzüge an Sonntagen oder Feiertagen sind möglich – aber nur mit Einschränkungen. Verlegen Sie laute Tätigkeiten wie z.B. Bohren auf den nächsten Werktag oder nutzen Sie den vorhergehenden Samstag.

 

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