Umzug für den neuen Job – welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Umzug für den neuen Job

Der Jobwechsel gehört zu den häufigsten Gründen für einen Umzug und ist oft mit einem besonders hohen Stresslevel verbunden – die Immobiliensuche in einer neuen Stadt und zugleich die Herausforderungen des neuen Jobs Dann kommt noch die finanzielle Belastung durch den Umzug, die Wohnungssuche und ggf. doppelte Mietzahlungen hinzu.

 

Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Möglichkeiten zur finanziellen Hilfe für den jobbedingten Umzug – durch den Arbeitgeber, staatliche Unterstützungen und Fördermittel. 

Finanzielle Unterstützung zum Umzug durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber sind zwar generell nicht dazu verpflichtet, ihren neuen Mitarbeitern für den Umzug finanziell unter die Arme zu greifen, in Anbetracht des Fachkräftemangels ist es aber gar nicht so unwahrscheinlich, dass sich der neue Arbeitgeber beteiligt. Ob und inwieweit Sie Geld für den Umzug erhalten, ist immer verhandelbar und oft von der Größe des Unternehmens abhängig.  

Bei größeren Unternehmen haben Sie in der Regel mehr Chancen auf eine Umzugs-Finanzspritze, insbesondere dann, wenn das Unternehmen Rahmenverträge mit Umzugsfirmen hat. In dem Fall können Sie als neuer Mitarbeiter die Vertrags-Umzugsfirma zu günstigeren Konditionen beauftragen oder die Umzugskosten sogar komplett erstattet bekommen.

Neben der Übernahme der Umzugskosten ist es auch möglich, dass Sie sich vom Arbeitgeber im Vorfeld des Umzugs finanziell unterstützen lassen, also z.B. bei der Wohnungssuche.

Rückerstattung vom Arbeitgeber bedenken

Wurden Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber für den Umzug finanziell unterstützt, müssen Sie im Hinterkopf behalten, dass innerhalb der Probezeit eine Rückerstattung der Kosten möglich ist, nämlich in folgenden Fällen:

  • Sie kündigen den Job
  • Sie vereinbaren einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber
  • Sie werden vom Arbeitgeber gekündigt.


Arbeitgeber können in diesen Situationen Teile der finanziellen Unterstützung zurückverlangen. Das trifft jedoch nicht auf betriebsbedingte Kündigungen zu oder Kündigungen aus einem wichtigen Grund.

Weitere Möglichkeiten: Staatliche Unterstützung und Fördergelder

Es gibt für den Umzug keine finanzielle Unterstützung durch Ihren neuen Arbeitgeber? Zum Glück existieren noch ein paar weitere Optionen, die Umzugskosten zu reduzieren:

Umzugskosten über Steuererklärung absetzen

Sie können Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen, wenn sie beruflich veranlasst sind – entweder über Pauschalen oder die einzelnen Ausgabeposten. Absetzbar sind:

  • Transportkosten
  • Kosten für Umzugsunternehmen
  • Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Doppelte Mietzahlung
  • Verpflegungspauschalen
  • Maklergebühren


Details zur Absetzbarkeit finden Sie in folgendem Blogbeitrag: Geld sparen beim Umzug.

Unter beruflich veranlasste Umzüge, die für die Steuererklärung relevant sind, fallen folgende Situationen:

  • Arbeitgeberwechsel
  • erste berufliche Tätigkeit nach Studium/Berufsausbildung
  • Versetzung
  • Fahrzeit zur Arbeit verkürzt sich um mehr als eine Stunde
  • Umzug wird vom Arbeitgeber gefordert
  • Bezug einer Zwischenwohnung am neuen Arbeitsort – der darauffolgende Umzug in die endgültige Wohnung kann demnach nicht mehr abgesetzt werden

Voraussetzungen zur Übernahme der Umzugskosten durch die Arbeitsagentur

Diese finanzielle Unterstützung ist möglich, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus für einen neuen Job umziehen müssen und die Fahrtdauer zum neuen Job 2,5 Stunden überschreitet. Details dazu finden Sie unserem Blogbeitrag: Übernahme der Umzugskosten durch Arbeitsagentur

Da nur die reinen Umzugskosten von der Arbeitsagentur übernommen werden, können Sie weitere Kosten wie oben erwähnt (z.B. Fahrtkosten oder doppelte Mietzahlungen) trotzdem noch in der Steuererklärung angeben.

Ganz wichtig bei dieser finanziellen Unterstützung: Sie müssen sich drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einholen und können erst dann den Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.

Übrigens wird auch die Arbeitsaufnahme im Ausland gefördert, sofern sich der neue Arbeitsort:

  • in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
  • in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder
  • in der Schweiz befindet.


Bildquellen:

© Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

 

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