Umzug für den neuen Job – welche finanzielle Unterstützung gibt es?
Der Jobwechsel gehört zu den häufigsten Gründen für einen Umzug und ist oft mit einem besonders hohen Stresslevel verbunden – die Immobiliensuche in einer neuen Stadt und zugleich die Herausforderungen des neuen Jobs Dann kommt noch die finanzielle Belastung durch den Umzug, die Wohnungssuche und ggf. doppelte Mietzahlungen hinzu.
Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Möglichkeiten zur finanziellen Hilfe für den jobbedingten Umzug – durch den Arbeitgeber, staatliche Unterstützungen und Fördermittel.
Finanzielle Unterstützung zum Umzug durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber sind zwar generell nicht dazu verpflichtet, ihren neuen Mitarbeitern für den Umzug finanziell unter die Arme zu greifen, in Anbetracht des Fachkräftemangels ist es aber gar nicht so unwahrscheinlich, dass sich der neue Arbeitgeber beteiligt. Ob und inwieweit Sie Geld für den Umzug erhalten, ist immer verhandelbar und oft von der Größe des Unternehmens abhängig.
Bei größeren Unternehmen haben Sie in der Regel mehr Chancen auf eine Umzugs-Finanzspritze, insbesondere dann, wenn das Unternehmen Rahmenverträge mit Umzugsfirmen hat. In dem Fall können Sie als neuer Mitarbeiter die Vertrags-Umzugsfirma zu günstigeren Konditionen beauftragen oder die Umzugskosten sogar komplett erstattet bekommen.
Neben der Übernahme der Umzugskosten ist es auch möglich, dass Sie sich vom Arbeitgeber im Vorfeld des Umzugs finanziell unterstützen lassen, also z.B. bei der Wohnungssuche.
Rückerstattung vom Arbeitgeber bedenken
Wurden Sie von Ihrem neuen Arbeitgeber für den Umzug finanziell unterstützt, müssen Sie im Hinterkopf behalten, dass innerhalb der Probezeit eine Rückerstattung der Kosten möglich ist, nämlich in folgenden Fällen:
Sie kündigen den Job
Sie vereinbaren einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber
Sie werden vom Arbeitgeber gekündigt.
Arbeitgeber können in diesen Situationen Teile der finanziellen Unterstützung zurückverlangen. Das trifft jedoch nicht auf betriebsbedingte Kündigungen zu oder Kündigungen aus einem wichtigen Grund.
Weitere Möglichkeiten: Staatliche Unterstützung und Fördergelder
Es gibt für den Umzug keine finanzielle Unterstützung durch Ihren neuen Arbeitgeber? Zum Glück existieren noch ein paar weitere Optionen, die Umzugskosten zu reduzieren:
Umzugskosten über Steuererklärung absetzen
Sie können Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen, wenn sie beruflich veranlasst sind – entweder über Pauschalen oder die einzelnen Ausgabeposten. Absetzbar sind:
Unter beruflich veranlasste Umzüge, die für die Steuererklärung relevant sind, fallen folgende Situationen:
Arbeitgeberwechsel
erste berufliche Tätigkeit nach Studium/Berufsausbildung
Versetzung
Fahrzeit zur Arbeit verkürzt sich um mehr als eine Stunde
Umzug wird vom Arbeitgeber gefordert
Bezug einer Zwischenwohnung am neuen Arbeitsort – der darauffolgende Umzug in die endgültige Wohnung kann demnach nicht mehr abgesetzt werden
Voraussetzungen zur Übernahme der Umzugskosten durch die Arbeitsagentur
Diese finanzielle Unterstützung ist möglich, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus für einen neuen Job umziehen müssen und die Fahrtdauer zum neuen Job 2,5 Stunden überschreitet. Details dazu finden Sie unserem Blogbeitrag: Übernahme der Umzugskosten durch Arbeitsagentur
Da nur die reinen Umzugskosten von der Arbeitsagentur übernommen werden, können Sie weitere Kosten wie oben erwähnt (z.B. Fahrtkosten oder doppelte Mietzahlungen) trotzdem noch in der Steuererklärung angeben.
Ganz wichtig bei dieser finanziellen Unterstützung: Sie müssen sich drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einholen und können erst dann den Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.
Übrigens wird auch die Arbeitsaufnahme im Ausland gefördert, sofern sich der neue Arbeitsort:
in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder