Nach dem Umzug: Was ist bei Reinigung in und außerhalb der alten Wohnung zu beachten?Reinigung nach dem Umzug

Alle Kartons, Möbel und sonstiges Umzugsgut ist endlich aus der alten Wohnung raus? Dann ist schon mal ein großer Teil des Umzugs geschafft. Doch ganz hinter sich lassen können Sie die alte Wohnung noch nicht. Immerhin muss diese noch an den Vermieter übergeben werden – und zwar besenrein. Aber was bedeutet das eigentlich genau? Und wie sieht es mit dem Dreck im Treppenhaus aus, der durch den Umzug entstanden ist?

Was bedeutet „eine Wohnung besenrein übergeben“?

Der Gesetzgeber liefert leider keine genauen Vorgaben dazu, was „besenrein“ bedeutet, wodurch es immer wieder zu Unsicherheiten oder Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter kommt. Es gibt jedoch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema, wodurch sich die Anforderungen an eine besenreine Übergabe zumindest eingrenzen lassen. Demnach müssen Mieter die Wohnung nicht blitzblank übergeben, sondern nur grobe Verschmutzungen beseitigen.

Was unter grobe Verschmutzungen fällt, wird natürlich von jedem etwas anders gesehen. Der Bundesgerichtshof hat bspw. entschieden, dass verschmutzte Fenster nicht gereinigt, Klebereste am Fenster aber entfernt werden müssen.

Auf jeden Fall sollten Sie beim besenreinen Reinigen folgende Arbeiten einplanen:

  • sämtliche Böden kehren
  • Teppichböden absaugen
  • eigenes Kellerabteil oder eigenes Dachbodenabteil kehren
  • Spinnweben in der Wohnung, im Kellerabteil, im Dachbodenabteil entfernen
  • falls Einbauküche in der alten Wohnung bleibt: Küche putzen, Kühlschrank/Tiefkühler abtauen und innen säubern, Backofen inkl. Rost und Backblech nicht vergessen!
  • Balkon/Terrasse kehren, Schmierschichten (entstehen durch Umwelteinflüsse) beseitigen
  • Badezimmer: Toilette sollte sich in einwandfreiem hygienischen Zustand befinden – ohne Schmutzränder, Kalkablagerungen an Armaturen entfernen

 

Auch wenn Ihnen einige der Arbeiten überflüssig erscheinen mögen bzw. über Ihre Vorstellung der Beseitigung grober Verschmutzungen hinaus gehen, sollten Sie die Wohnung immer so sauber wie möglich übergeben. Das erzeugt beim Vermieter gleich einen guten Eindruck und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Übergabe schnell erledigt ist und der Vermieter nicht jeden kleinsten Winkel der Wohnung überprüft.

Treppenhausreinigung nach Umzug

Wenn in Ihrem Mietvertrag eine Hausordnung enthalten ist, die Sie zur Treppenhausreinigung verpflichtet, dann müssen Sie dieser Verpflichtung auch während der Kündigungszeit und der Auszugszeit nachkommen – eben bis das Mietverhältnis beendet ist.

Aber selbst wenn Sie nach Mietende den Umzug erledigen bzw. der Umzug mit dem Mietende zusammenfällt, dürfen Sie nicht einfach alles verdreckt oder vermüllt hinterlassen. Achten Sie darauf, dass keine Kartons, Flaschen, Zigarettenkippen oder Ähnliches nach dem Umzug im Treppenhaus liegen bleiben und kehren Sie am besten das Treppenhaus kurz durch, um z.B. groben Schmutz von Schuhen zu entfernen.

Sollten Sie bis zum Ende der Mietzeit nicht mehr vor Ort sein können, um den Verpflichtungen der Treppenhausreinigung nachzukommen, müssen Sie eine Ersatzperson oder eine Reinigungsfirma damit beauftragen. Geschieht das nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Reinigungskosten dem ehemaligen Mieter in Rechnung zu stellen.

Ist grundsätzliche eine Reinigungsfirma oder der Hausmeister für die Treppenhausreinigung zuständig, müssen Sie sich nicht um die Reinigung nach dem Umzug kümmern. Sie sollten dennoch Rücksicht nehmen und Ihren beim Umzug anfallenden Müll aus dem Treppenhaus entfernern.

Bildnachweis:

© levelupart – stock.adobe.com

PRIVATUMZÜGE

Weiterlesen

FIRMEN / BÜROUMZÜGE

Weiterlesen

SENIORENUMZÜGE

Weiterlesen

ÜBERSEEUMZÜGE

Weiterlesen

LAGERUNG

Weiterlesen

Michael Heimerl GmbH
  Römerstraße 14, 80801 München-Schwabing
  Tel: (0 89) 39 50 23

Widerrufsbelehrung Cookie

AMÖ  EUROUMZUG