Umzug wurde abgesagt – muss das Umzugsunternehmen trotzdem bezahlt werden?
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Der Umzug in die neue Stadt ist seit Monaten geplant, das Umzugsunternehmen gebucht, die Kisten sind beschriftet. Sie sind bereit – doch plötzlich geht alles schief. Ob berufsbedingt, aus familiären Gründen oder wegen organisatorischer Fehler durch den neuen Vermieter: Der Umzug kann nicht wie geplant stattfinden. Doch was ist nun mit dem Umzugsunternehmen? Kann der Umzug kostenlos storniert werden oder muss trotzdem gezahlt werden?

Der Zeitpunkt der Absage an das Umzugsunternehmen entscheidet

Ob und wieviel Sie als Kunde zahlen müssen, wenn die Absage des Umzugs von Ihrer Seite kommt, hängt vom genauen Zeitpunkt dieser Absage ab. Das Unternehmen hat schließlich den Tag für Ihren Umzug freigehalten, andere Interessenten für diesen Zeitraum abgewiesen, Personal und Fahrzeuge eingeplant oder gar angemietet sowie die notwendigen Einsatzstunden berechnet. Wenn Sie den Umzug weniger als eine Woche vor dem geplanten Termin absagen, ist das durchaus als kurzfristige Absage zu bezeichnen. Die Wahrscheinlichkeit ist damit sehr hoch, dass das Unternehmen die Einnahmen eines ganzen Arbeitstages verlieren wird, da so spontan kein anderer Kunde für diesen Termin anfragen wird.

Wieviel muss ich dem Umzugsunternehmen zahlen, wenn ich den Umzug absage?

1. Kurzfristige Absage

Handelt es sich um eine kurzfristige Absage in einem Zeitraum von höchstens einer Woche oder weniger, ist es durchaus rechtens, wenn Ihnen das Umzugsunternehmen den vollen Preis der geplanten Leistung in Rechnung stellt. In vielen Fällen ist dieser Umstand auch im Vertrag entsprechend vermerkt.

2. Längerfristige Absage

Sagen Sie den Umzug mehrere Wochen im Voraus ab, entscheidet der Vertrag und teilweise auch die Kulanz des Umzugsunternehmens, wieviel Sie zahlen müssen. Es ist auf jeden Fall mit einer anteiligen Zahlung zu rechnen, die üblicherweise ein Drittel des vereinbarten Leistungspreises beträgt und die bereits erfolgten Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen finanziell abdecken soll.

Das Problem wird durch die Mietkautionsbürgschaft gelöst. So bleibt Ihnen ein größerer finanzieller Spielraum, um beispielsweise Einrichtungsgegenstände zu kaufen. Doch auch der Vermieter profitiert davon, weil er kostenlos Auskunft über die Bonität des Mietinteressenten erhält und sich die Verwahrung der Kaution spart.

Der Vertrag mit dem Umzugsunternehmen regelt die Details

Welche Stornierungsmöglichkeiten es gibt, welche Fristen einzuhalten sind und mit welchen finanziellen Einbußen Sie bei einer Auftragsstornierung rechnen müssen, ist üblicherweise in den AGB des Vertrages nachzulesen.

Sichern Sie sich in jedem Fall im Voraus noch einmal ab, dass alle notwendigen Maßnahmen und Schritte am Umzugstag durchgeführt werden können, dass die neue Wohnung bezugsfertig ist, dass Sie den Schlüssel bekommen haben und keine bösen Überraschungen auf Sie warten.

Sollten Sie Ihren Umzug dennoch absagen müssen, ist es ratsam, das Umzugsunternehmen so schnell wie möglich darüber zu informieren, um die finanziellen Einbußen möglichst gering zu halten.

Bildnachweis: © Krakenimages.com – stock.adobe.com

 

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