Schädlinge in der Mietwohnung – wer muss den Schädlingsbekämpfer bezahlen?
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Ungezieferbefall in der Wohnung ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Einerseits können die Tiere zur Plage werden und Schäden in der Wohnung anrichten, andererseits können durch das Ungeziefer Krankheiten übertragen werden. Oft hilft nur noch ein Schädlingsbekämpfer. Aber wer bezahlt den? Der Mieter oder der Vermieter?

So sollten Sie sich als Mieter beim Schädlingsbefall verhalten

Wie so oft im Leben lässt sich die Frage nach der Kostenübernahme durch Mieter oder Vermieter beim Schädlingsbefall nicht eindeutig beantworten. Das hängt vor allem von Ihrer Reaktion als Mieter ab, d.h. wie Sie vorgehen, wenn Sie in Ihrer Mietwohnung Schädlinge entdecken. Halten Sie sich am besten an folgenden Ablauf:

  1. Dokumentieren Sie den Fund – am besten mit Fotos.
  2. Informieren Sie schriftlich Ihren Vermieter, inkl. der Bilder des Schädlingsbefalls.
  3. Bitten Sie Ihren Vermieter, dass er sich den Befall persönlich anschaut und setzen Sie ihm eine Frist (am besten zwei Wochen), bis zu der er Schritte zur Beseitigung des Ungeziefers einleiten soll.
  4. Der Vermieter ist, da Immobilieneigentümer, für die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers verantwortlich.

Kostenübernahme durch Mieter oder Vermieter?

Der Vermieter muss immer die Kosten einer einmaligen, akuten Schädlingsbekämpfung übernehmen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Ihnen der Vermieter glaubhaft nachweisen kann, dass Sie als Mieter den Schädlingsbefall verursacht haben, z.B. bei einer unzureichenden Müllentsorgung, müssen Sie die Kosten übernehmen. Wenn der Vermieter trotz Ihrer Mängelanzeige keinen Schädlingsbekämpfer beauftragt, dürfen Sie auch selbst einen beauftragen. Dafür muss der Vermieter die Kosten tragen. Warten Sie aber auf jeden Fall ab, ob und inwieweit sich der Vermieter zu dem Fall meldet, bevor Sie selbst aktiv werden.

Regelmäßige Kosten zur Schädlingsbekämpfung können auf Mieter übertragen werden

Dazu gehören vorbeugende Maßnahmen wie z.B. die Gebäudereinigung oder das Auslegen von Rattengift. Das kann der Vermieter als Mieternebenkosten abrechnen.

Kostenübernahme im Fall von Beschädigungen durch die Schädlinge

Sofern Sie als Mieter der Verpflichtung nachkommen, den Schadensfall dem Vermieter zu melden, müssen Sie auch nicht für den Schaden aufkommen. Sollte es so weit kommen, dass Sie Ihre Wohnung zeitweise verlassen und eine Ersatzunterkunft beziehen müssen, muss der Vermieter auch diese Kosten übernehmen.

Der Vermieter muss aber auch dafür sorgen, dass das Gebäude so instandgehalten wird, dass Ungeziefer nicht hineingelangen bzw. sich einnisten können, z.B. durch undichte Fensterrahmen oder Mauerritzen.

Wenn die Schädlinge durch solche Schäden an der Bausubstanz in die Wohnung gelangen, muss der Vermieter auch für die dadurch entstandenen Schäden aufkommen, z.B. beschädigte Kleidung oder verunreinigte Lebensmittel.

Weitere Informationen zum Thema Mietkaution finden Sie in unserem Blog:

Die 5 wichtigsten Fragen zur Mietkaution

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