Stromvertrag oder Gasvertrag bei Umzug – das müssen Sie beachten

Umzüge sind bekanntermaßen mit einer ganzen Menge organisatorischer Aufgaben rund um Verträge verbunden. Dazu gehören auch die Verträge mit dem Strom- oder dem Gasversorger. Was beim Ummelden und Kündigen der Verträge zu beachten ist, zeigen wir Ihnen im heutigen Beitrag.

Weiter wie bisher bei Strom und Gas nach dem Umzug – wann muss man den Anbieter informieren?

Bleiben Sie beim bisherigen Anbieter für Strom und Gas, geben Sie ihm lediglich eine Umzugsmitteilung. Das ist mittlerweile bei allen online über ein vorbereitetes Formular möglich. Am Tag des Umzugs notieren Sie sich den Zählerstand und die Zählernummer aus der alten und der neuen Wohnung und übermitteln die Daten an den Anbieter. Sie sollten Ihren Lieferanten für Strom und Gas mindestens 6 Wochen vor dem Umzug informieren.

Kündigungsfristen bei Strom und Gas

In der Grundversorgung können Sie kurzfristig kündigen – mit einer 2-Wochen-Frist.

Außerhalb der Grundversorgung gilt folgende Regelung: Sie können den Sondervertrag mit einer 6-wöchigen Kündigungsfrist zum Auszugzeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt außerordentlich kündigen. Wirksam wird die Kündigung aber erst, wenn Ihnen der Anbieter nicht binnen zwei Wochen nach Kündigungszugang die Belieferung am neuen Wohnort anbietet, sofern diese dort möglich ist. In dem Fall müssen Sie den bisherigen Vertrag zu Strom oder Gas fortführen. Allerdings muss der Anbieter bei der Fortführung die Konditionen des bisherigen Vertrags beibehalten – es dürfen also keine Anpassungen bei der Restlaufzeit oder den bisherigen Preisen erfolgen. Hält er sich nicht daran, ist die außerordentliche Kündigung wirksam.

Weitere Möglichkeiten für eine außerordentliche Kündigung bei Strom oder Gas

Es gibt einige weitere Fälle, in denen eine Belieferung am neuen Ort durch den bisherigen Anbieter nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Das gilt bei:

  • Haushaltszusammenlegung von bisher zwei getrennten in eine neue Wohnung
  • Belieferung am neuen Wohnort erfolgt bereits durch anderen Anbieter, z.B. wenn eine Person in eine bestehende Wohngemeinschaft zieht oder zum Partner
  • Wechsel des Heizsystems (z.B. wenn am neuen Wohnort gar kein Gasanschluss vorhanden ist)

Wann muss man sich beim Umzug beim neuen Anbieter für Strom oder Gas anmelden?

Schließen Sie möglichst frühzeitig die neuen Verträge für Strom und Gas ab, mindestens sechs Wochen vor dem Einzug. Ohne Vereinbarung eines Vertrags entsteht am neuen Wohnort mit dem ersten Verbrauch ein Grundversorgungsvertrag.

Sie notieren sich auch in diesem Fall am Tag des Umzugs den Zählerstand und die Zählernummer der bisherigen Wohnung und teilen sie dem alten Anbieter mit. Dem neuen Anbieter liefern Sie dann die entsprechenden Daten der neuen Verbrauchsstelle.

Empfehlung: ein Blick in die AGB von Strom- und Gasversorger

In den AGB finden Sie Hinweise zu den Regelungen bei Umzügen. So bieten bspw. die meisten Sonderverträge die Möglichkeit, die Belieferung, sofern möglich, am neuen Wohnort fortzuführen. Sie müssen den Anbieter aber eine bestimmte Zeit vorher dazu informieren.

In den AGB kann zudem auch vermerkt sein, dass ein Umzug grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung ermöglicht, selbst wenn eine Belieferung am neuen Wohnort möglich wäre.

Gibt’s auch ohne Vertrag Strom und Gas?

Bei den ganzen Umzugsvorbereitungen kann das Thema Strom- oder Gaslieferant schnell mal in Vergessenheit geraten. Sie müssen sich aber keine Sorgen machen, in der neuen Wohnung im Kalten oder Dunkeln sitzen zu müssen.

Da jeder Haushalt in Deutschland das Recht hat, Gas und Strom über die öffentlichen Netze zu beziehen, kann auch jeder Haushalt die Energie immer nutzen, egal ob vorher ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht. Ohne einen Vertrag, greift die Ersatzversorgung – die oben beschriebene Belieferung durch den Grundversorger.

Dieser meldet sich bei Ihnen als neuen Vertragsnehmer, sofern er erkennt, dass Strom oder Gas entnommen wurde.

Bildnachweis: 

© kabu – stock.adobe.com

 

PRIVATUMZÜGE

Weiterlesen

FIRMEN / BÜROUMZÜGE

Weiterlesen

SENIORENUMZÜGE

Weiterlesen

ÜBERSEEUMZÜGE

Weiterlesen

LAGERUNG

Weiterlesen

Michael Heimerl GmbH
  Römerstraße 14, 80801 München-Schwabing
  Tel: (0 89) 39 50 23

Widerrufsbelehrung Cookie

AMÖ  EUROUMZUG