schimmel wohnungSchimmel in der Wohnung – Ursachen und Bekämpfung

Ist der Schimmel erst entdeckt, beginnt oft schon der Streit um die Ursachen. Unzureichendes Lüften und falsches Heizen? Bauliche Mängel? Bevor Sie sich in jahrelange gerichtliche Streitigkeiten begeben, informieren Sie sich gründlich über die möglichen Ursachen von Schimmel und über die passende Bekämpfung des Befalls.

Schimmel in der Wohnung – mögliche Ursachen

In den wenigsten Fällen wird Schimmel alleinig durch falsches Lüften und Heizen verursacht. In 60 % der Fälle sind bauliche Mängel schuld. Oft löst aber eine Kombination aus beiden Ursachen einen Schimmelpilzbefall in der Wohnung aus.

Schimmelpilze brauchen Nährstoffe und Feuchtigkeit, um sich auszubreiten. Schlecht isolierte Wände bieten die beste Grundlage für kalte feuchte Wände. Bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von unter 60 % ist die Schimmelbildung unwahrscheinlich, ein Wert zwischen 40 und 55 % ist ideal. Nur wenn über eine längere Zeit eine Luftfeuchtigkeit von über 60 % herrscht wird es kritisch (laut Energieexperten der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes). Statten Sie Ihre Räume mit einem Hygrometer aus. So haben Sie die Luftfeuchtigkeit und Temperatur des Raumes stets im Blick und können nach Bedarf heizen oder kurz stoßlüften.

Ist die Wärmedämmung der Wohnung nicht intakt, gibt es Wärmebrücken, hat der Schimmel ein leichtes Spiel. An kalten und feuchten Wänden und Decken siedelt er sich mit Vorliebe an. Sie fragen sich: Wo entsteht Schimmel zuerst? Außenecken und Fensterlaibungen sowie Rollladenkästen und Balkone sind meist Stellen, die zuerst betroffen sind. Dabei kann der Befall großflächig auftreten oder nur auf wenige Stellen beschränkt sein. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schimmel feststellen zu können, gilt es immer zuerst herauszufinden, um welche Art von Schimmelpilz es sich handelt.

Welches Hausmittel hilft gegen Schimmel?

Jeder Baumarkt hält eine Vielzahl kostenintensiver professioneller Schimmelentferner bereit. Doch haben manche Produkte auch unangenehme Nebenwirkungen. Ziel ist es stets, die Schimmelsporen langfristig abzutöten. Das können in bestimmten Fällen auch Brennspiritus oder Wasserstoffperoxid. Laut Verbraucherzentrale dürfen von Schimmelpilz befallene Stellen nicht mit Essig behandelt werden, da so alles noch schlimmer werden kann. Die Sporen wachsen vermehrt in saurem Milieu und verbreiten sich dadurch noch mehr. Auch die Verwendung von Aceton ist nicht ratsam, da sich bei der Anwendung Dämpfe entwickeln, die als gesundheitsgefährdend gelten.

Schimmel - Welche Rechte und Pflichten hat der Mieter?

Laut Umweltbundesamt gilt Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung als Mietmangel. Eine Mietminderung von 10 bis 100 Prozent, je nach Schwere des Befalls, ist durchaus angemessen und durch zahlreiche gerichtliche Urteile bestätigt worden. Sollte sich jedoch im Nachhinein herausstellen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat, muss er die Mietrückstände ausgleichen. Zuallererst steht der Mieter in der Pflicht, den Vermieter vom Schimmelbefall in Kenntnis zu setzen, damit dieser die Möglichkeit bekommt, den Mangel zu beseitigen. Letztlich ist es nicht leicht, die Ursache für Schimmel eindeutig zu ermitteln. Der Streit zwischen Mietern und Vermietern endet meist in jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen und der Präsentation unterschiedlichster Gutachten. Doch der Vermieter hat die Beweispflicht, bauliche Mängel als Ursache auszuschließen. Ist dies geschehen, steht der Mieter in der Pflicht zu beweisen, das sein Verhalten nicht zur Entstehung des Schimmels geführt hat.

 

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