Verschärfte Corona-Maßnahmen seit 19. Januar – Was ist jetzt beim Umzug erlaubt, was nicht?Aktuelle Corona-Maßnahmen bei Umzügen

Das Coronavirus beschäftigt uns nun schon seit rund einem Jahr und hat sich natürlich auch auf die Abläufe bei Umzügen ausgewirkt. Im April letzten Jahres hatten wir das Thema schon einmal in unserem News-Bereich aufgegriffen und Ihnen Hinweise gegeben, welche Hygienemaßnahmen beim Umzug zu beachten sind.

Da sich die Einschränkungen wegen Corona nochmals verschärft haben, geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick und beantworten die häufigsten Fragen zum Thema Umzug trotz Corona.

Sind Umzüge aktuell erlaubt?

Ja, Umzüge sind in ganz Deutschland erlaubt, egal ob Sie innerhalb eines Bundeslandes oder über Bundeslandgrenzen hinweg umziehen. Natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften und Vorsichtsmaßnahmen.

Nach wie vor gibt es jedoch in den Bundesländern abweichende Regelungen zu den Corona-Einschränkungen. Sie sollten sich also vorher über die aktuell geltenden Vorschriften im betreffenden Bundesland informieren. Außerdem müssen Sie die Einstufungen der Risikogebiete (durch das Robert-Koch-Institut) berücksichtigen, da es hier strengere Regelungen gibt, z.B. Einschränkungen beim Bewegungsradius.

Den aktuellen Stand zu den Risikogebieten in Bayern finden Sie auf folgender Seite: Hotspotregionen des Innenministeriums.

Was ist bei der Beauftragung eines Umzugsunternehmens zu beachten?

Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, sollten Sie bedenken, dass die Nachfrage nach kleineren Umzügen, die sonst im Kreis von Verwandten und Bekannten durchgeführt wurden, gestiegen ist. Sie sollten demnach frühzeitig bei den Umzugsunternehmen anfragen.

Dürfen Freunde und Verwandte trotz Corona noch beim Umzug helfen?

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden bis zum 14. Februar verlängert. Damit gelten auch weiterhin die Regelungen zur Kontaktbeschränkung, was konkret bedeutet:

Es dürfen sich nur Angehörige aus dem eigenen Hausstand treffen und maximal eine weitere Person aus einem anderen Haushalt.

Das gilt auch für Umzüge. Wenn Sie den Umzug in Eigenregie durchführen möchten, dürfen also nur Personen aus Ihrem eigenen Haushalt mithelfen + höchstens eine weitere Person aus einem anderen Haushalt. Für einen umfangreichen Umzug sind das meist zu wenig Helfer.

Ein Umzugsunternehmen ist daher meist die bessere Wahl, schon allein deshalb, weil hier Profis am Werk sind, die den Umzug komplett stressfrei gestalten – auch in Zeiten von Corona.

Gibt es Maskenpflicht für den Umzug?

Es gibt zwar für Umzüge keine generelle Maskenpflicht, die coronabedingten Hygienevorschriften müssen aber eingehalten werden. Da man bei den typischen Umzugsabläufen nur schwer den Mindestabstand einhalten kann (besonders, wenn 2 Personen gemeinsam etwas tragen), ist das Tragen einer Maske in den meisten Umzugssituationen erforderlich. In Innenräumen ist die Maske ohnehin Pflicht.

Können trotz Corona Wohnungsbegehungen mit der Umzugsfirma stattfinden?

Auch das ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Mitarbeiter und die beauftragenden Personen dabei die Hygienevorschriften einhalten.

Ist der Umzug möglich, wenn man unter Quarantäne steht?

Wer sich in Quarantäne befindet, darf 14 Tage lang nicht die Wohnung verlassen. Daher darf die betroffene Person in dieser Zeit auch nicht umziehen. Informieren Sie in diesem Fall rechtzeitig das Umzugsunternehmen, um einen neuen Termin zu vereinbaren und kontaktieren Sie Ihren alten und neuen Vermieter, da sich dadurch auch Probleme beim Mietverhältnis ergeben können.

Ausnahmen von der Quarantäneregelung gibt es nur, wenn das Gesundheitsamt für den Umzug eine Sondergenehmigung erteilt.

Sind aktuell Auslandsumzüge möglich?

Das ist von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes abhängig. Verweigert das Land die Einreise, ist auch der Umzug nicht möglich. Hinzukommt, dass es für Umzugsunternehmen aktuell schwierig ist, Übernachtungsmöglichkeiten für den Auslandsumzug zu finden.

Da sich die Lage in puncto Machbarkeit von Auslandsumzügen relativ schnell ändert, ist es derzeit schwierig, im Voraus zu planen. Wenn möglich, sollten Sie den Umzug ins Ausland verschieben, bis sich die Lage weiter entspannt hat, um Unsicherheiten und ständige Terminverschiebungen zu vermeiden.

Ist es möglich, den Umzug aufgrund der Corona-Krise zu stornieren oder zu verschieben?

Wenn Sie aufgrund einer Quarantäne nicht Ihre Wohnung verlassen dürfen, können Sie ohne zusätzliche Kosten den Auftrag stornieren oder einen neuen Termin vereinbaren.

Entscheiden Sie sich freiwillig für die Stornierung oder die Verschiebung, müssen Sie sich in den AGB der Umzugsfirma dazu informieren, denn die gelten auch unabhängig von der Corona-Pandemie. In der Regel zeigen sich die meisten Umzugsunternehmen jedoch kulant, wenn die Verschiebung oder Stornierung aufgrund von Corona geschieht. Kontaktieren Sie daher am besten das Unternehmen und fragen Sie nach den Möglichkeiten.

Erfolgt eine Absage des Umzugs von Seiten des Umzugsunternehmens, fallen für Sie natürlich keine Kosten an.

Gibt es durch Corona Auswirkungen auf Mietvertragskündigungen und neue Mietverträge?

Die Corona-Krise hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit dieser Verträge. Sollten Sie coronabedingt die Termine nicht einhalten können, dann reden Sie unverzüglich mit dem neuen/alten Vermieter – ggf. finden Sie eine Lösung, um den Aufenthalt in der alten Wohnung doch noch zu verlängern. Einen Anspruch auf Verschiebungen haben Sie aber nicht.

Heimerl ist weiterhin für Sie da!

Ob Firmen-, Privat- oder Seniorenumzug: Heimerl bietet Ihnen trotz der Einschränkungen weiterhin alle Umzugsservices und hält sich dabei natürlich an alle Hygienevorschriften. Rufen Sie uns an unter der 089 – 395023 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bildnachweis: © sabelskaya – stock.adobe.com

PRIVATUMZÜGE

Weiterlesen

FIRMEN / BÜROUMZÜGE

Weiterlesen

SENIORENUMZÜGE

Weiterlesen

ÜBERSEEUMZÜGE

Weiterlesen

LAGERUNG

Weiterlesen

Michael Heimerl GmbH
  Römerstraße 14, 80801 München-Schwabing
  Tel: (0 89) 39 50 23

Widerrufsbelehrung Cookie

AMÖ  EUROUMZUG