Umzug in eine Genossenschaftswohnung

Genossenschaftswohnungen werden oft als Zwischenweg zwischen Mietwohnung und Eigentum beschrieben. Dabei wohnen Sie auch bei einer Wohnungsgenossenschaft genau genommen nur zur Miete. Und doch gibt es einige entscheidende Unterschiede zur „normalen Mietwohnung“, welche die Genossenschaftswohnung sehr attraktiv macht. Was hinter dem Genossenschaftsgedanken steckt und welche Vorteile und Nachteile der Umzug in eine Genossenschaftswohnung mit sich bringt, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag. .

Was ist eine Genossenschaftswohnung?

Eine Genossenschaftswohnung ist eine Wohnung, die von einer Wohnungsbaugenossenschaft verwaltet wird. Das genossenschaftliche Prinzip lässt sich wie folgt zusammenfassen: selbstverwaltet, selbstbestimmt, selbstverantwortet.

Die Wohnungsgenossenschaft hat das Ziel, ihren Mitgliedern günstigen Wohnraum zu bieten. Sie strebt nicht nach Profiten, stattdessen werden die erwirtschafteten Gewinne wieder in die Wohnungen bzw. das Wohnungsumfeld gesteckt, z.B. in:

  • Modernisierung/Erhaltung
  • Ausbau von Serviceangeboten
  • Neubau

 

Die Mitglieder haben kein Eigentum an der Wohnung, sondern am Wohnungsunternehmen. Sie haben somit ein Mitspracherecht bei der Verwaltung der Genossenschaft und der Wohnungen. In Deutschland existieren über 2.000 Wohnungsgenossenschaften mit über zwei Millionen Wohnungen. Der Bestand dieser Genossenschaften kann ganz unterschiedlich aussehen, einige besitzen nur ein paar Wohnungen, andere mehrere Zehntausend Wohnungen (Letzteres ist vor allem für den Osten Deutschlands üblich).

Wie bekommt man eine Genossenschaftswohnung?

Um eine Genossenschaftswohnung zu bekommen, müssen Sie zunächst Mitglied in der Genossenschaft werden. Sie müssen also einen Beitrittsantrag stellen und Genossenschaftsanteile erwerben. Die Höhe der Anteile kann je nach Genossenschaft unterschiedlich sein. Eine zusätzliche Kaution ist nicht erforderlich. Die Anteile werden verzinst und bei Austritt eines Mitglieds an dieses wieder ausbezahlt.

Unterschied Kaution und Genossenschaftsanteile

 Genossenschaftsanteile 

  • durch den Kauf wird man Teilhaber der Genossenschaft
  • Mietern steht Unternehmensbeteiligung zu
  • als Mitglied hat man Mitspracherechte in der Genossenschaft
  • Anzahl der Anteile variiert nach Wohnungsgröße
  • Genossenschaftsanteil wird verzinst nach Auszug dauert es relativ lange, bis man die Anteile zurückbekommt – der Genossenschaft stehen dafür bis zu zwei Jahre zur Verfügung

Kaution

  • wird in der Regel vor dem Einzug gezahlt
  • ist Sicherheit für Vermieter: für evtl. anfallende Reparaturkosten nach Auszug des Mieters oder ausbleibende Miete
  • nach Auszug muss Vermieter Kaution inkl. Zinsen nach drei bis spätestens sechs Monaten zurückzahlen 

Einfacher Wohnungswechsel innerhalb der Genossenschaft

Ein Wohnungswechsel innerhalb der gleichen Genossenschaft ist sehr einfach, da den Mitgliedern alle freien Wohnungen der Genossenschaft zur Verfügung stehen. Allerdings heißt das nicht automatisch, dass kurzfristig auch immer ein Umzug in eine andere Genossenschaftswohnung möglich ist. Aufgrund des Wohnungsmangels und der starken Nachfrage nach Genossenschaftswohnungen sind Wartelisten die Regel. Allerdings werden bestehende Mitglieder bei der Wohnungsvergabe bevorzugt.

Vorteile im Vergleich zur „normalen“ Mietwohnung

Bei Anmietung einer Wohnung bei einer Wohnungsgenossenschaft schließen die Mitglieder einen Dauernutzungsvertrag ab. Dadurch erhalten sie ein lebenslanges Wohnrecht – die Kündigung der Wohnung ist nur bei schweren Verstößen gegen die Genossenschaftssatzung möglich. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf muss nicht befürchtet werden. Weitere Vorteile einer Genossenschaftswohnung:

  • keine drastischen Mieterhöhungen
  • günstige monatliche Nutzungsgebühren
  • zuverlässige Serviceleistungen:

 

die Genossenschaft kümmert sich schnell um handwerkliche Anliegen der Bewohner, die Reinigung von Treppenhaus und Gemeinschaftsräumen, die Grünflächenpflege und vieles mehr rund ums Wohnen Grundsätzlich sind auch Genossenschaftswohnungen nicht von Mieterhöhungen ausgeschlossen, allerdings darf das nur nach sachlich nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Hier steht der genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz im Fokus.

 

© Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com

 

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